Beiträge und Material zur Geschichte der Aachener Patrizier-Familien, 1. Band/VIII

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Beiträge und Material zur Geschichte der Aachener Patrizier-Familien, 1. Band
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Fürth Aachener-Patrizier-1.djvu
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oft zufällig, in öffentlichen oder privaten Sammlungen ihm bot, seinem Werke einzuverleiben. Beschränkte er sich Anfangs noch auf den Abdruck einzelner den Streit- und Denkschriften beigegebenen Anlagen, so ist er schliesslich dazu übergegangen, auch jene selbst ihrem vollen Umfange nach aufzunehmen. So ist es gekommen, dass der grösste Theil des ersten und ein nicht geringer des dritten Bandes mit dem Abdruck von Drucken des vorigen Jahrhunderts ausgefüllt wurde. Lag bei letzteren nach dem oben Gesagten gewiss nicht die Notwendigkeit wiederholter Veröffentlichung vor, so kann immerhin die auf diese Weise zu Stande gekommene Sammlung, da sie doch manches wichtige Stück enthält, als ein bequemes Hülfsmittel bei Arbeiten über die Aachener Geschichte in den beiden letzten Jahrhunderten bezeichnet werden.

       Dass es bei der Wiedergabe von Zeugnissen solcher Art auf unbedingte Genauigkeit nicht ankommt, brauche ich nicht hervorzuheben, zahlreiche kleine Abweichungen von den Vorlagen, die man hierbei näherer Prüfung findet, verschlagen denn auch nicht viel. Die Sache liegt anders bei den auf handschriftlicher Grundlage beruhenden Texten; je wichtiger hier die Uebereinstimmung mit der Vorlage erscheint, um so weniger darf ich unterlassen darauf aufmerksam zumachen, dass die Zuverlässigkeit der Abdrücke in beiden Bänden viel zu wünschen übrig lässt. Herr von Fürth hat offenbar Abschriften von sehr ungleichem Werth, wie sie ihm von verschiedenen Seiten zukamen und von zum Theil unzureichend geschulten Abschreibern für ihn hergestellt wurden, benutzt. Eine Nachprüfung und nochmalige Vergleichung mit den Vorlagen vor oder während des Drucks hat offenbar nicht stattgefunden. Was endlich die Gestaltung der handschriftlich überlieferten Texte für die Ausgabe betrifft, so fehlt hier jede Gleichmässigkeit. Mehrfach hat Herr von Fürth das, was in dieser Beziehung die von ihm benutzten Abschriften schon stillschweigend durchgeführt hatten, einfach bestehen lassen; da, wo die Abschriften von ihm selbst oder nach seinen Angaben