Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/06
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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg | |
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die bis in die neueste Zeit vertrauensselig nachgeschrieben wurden, sind höchst unglaubwürdig. Die verschiedenen Glieder einer Familie Reichenbach, die bei allen diesen Autoren als Burggrafen der Bolkoburg aufgezählt werden, sind nichts als plumpe Erfindungen des bekannten Lügenschmiedes Abraham Hosemann, der verschiedene Städte Schlesiens, darunter auch Bolkenhain, für gutes Honorar mit seinen Lügenchroniken begabt hat, aber schon von seinem Zeitgenossen Henel von Hennenfeld († 1656) erkannt und kurzweg der verlogenste aller Zweifüßler genannt worden ist.
Auf sicherem historischen Untergrunde zur Geschichte der Bolkoburg bewegen wir uns erst vom Jahre 1353 ab, zu welcher Zeit Bolko II. Herr der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer war. Da seine Ehe kinderlos geblieben war, adoptierte er die Tochter seines ums Jahr 1343 verstorbenen Bruders Heinrich, namens Anna, und setzte sie zur Erbin seiner Fürstentümer ein. Um in den Besitz dieses Gebietes zu gelangen, warb der böhmische König Karl IV., der zum zweitenmal Witwer geworden war, um Annas Hand, und nachdem die Vermählung beider am 27. Mai 1353 stattgefunden hatte, verschrieb Bolko II. am 3. Juli seiner Nichte Anna und damit zugleich ihrem Gemahl Karl IV. die beiden Fürstentümer unter der Bedingung, daß er selbst bis zu seinem Tode im Besitze derselben bleiben, auch seine Gemahlin Agnes auf Lebenszeit die unbeschränkte Regierung derselben behalten sollte. In dieser Verschreibung kommt nun auch die Stadt Bolkenhain vor, wenngleich der dazu gehörigen Burg nicht ausdrücklich Erwähnung getan wird.
Am 14. April 1364 aber schloß König Karl IV. einen Erbvertrag mit seinem Eidam, dem Markgrafen Otto von Brandenburg, und in der darüber ausgestellten Urkunde wird ausdrücklich „Hayn hus und stat“, d. i. die Stadt Bolkenhain mit der Burg, genannt. Die Herzöge übergaben ihre Landesburgen Burgverwaltern oder Burggrafen mit der Verpflichtung, die Burgen nebst dem dazu gehörigen Gebiete zu beaufsichtigen und in verteidigungsfähigem Zustande zu erhalten, die Justizpflege auszuüben und die Steuern einzuziehen. So hatte Bolko II. die Bolkoburg dem Burggrafen Hans von Logau übergeben, den wir in einer Urkunde vom 11. Oktober 1369 erwähnt finden, worin Karl IV. nach dem 1368 erfolgten Tode Bolko II. der Herzogin-Witwe Agnes den Besitz der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer als Leibgedinge bestätigt und die Mannen und Städte derselben ihrer Freiheiten versichert.