Burger Lagerbuch/054
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seiner Haußhaltung nötig mahlen kann, hatt derselbe sich ferner eingelaßen, darab ebenmeßig jährlichß Termino Martini zu bezahlen einen halben Goldgulden. 248. Henrich Peters zu Strachelhaußen im Kirspel Odendahl hatt eine Pulvermülle auf sein Erb, so in diese Kellnerey lehenrührig, auf einen Seiffen, die Bomerich genant, erbauet, worab derselbe jährlichs zu Martini vor Erkentnuß zu geben sich eingelaßen einen halben Goldgullden. Blatt 38 249. Andreaß Hillger zu Holthaußen im Ambt Beyenburg hatt in anno 1652 einen Stahlhammer auf die Gelpenbach, im Ambt Elberfeldt gelegen, erbauet, worab jährlichß Martini vor Erkentnuß lieffert einen halben Goldgullden. 250. Peter Sichlenschmidt zu Müngsten hatt in anno 1656 allda auf die Morßbacher Bache einen Reckhammer erbauet, worab derselbe vor jährliche Erkentnuß zu Martini zu bezahlen sich eingelaßen einen Goldgullden und auch ein Orthgoldgullden. 251. Hanß von Hagen hatt in anno 1646 einen Reckhammer oben der Burgh auf die Eiffische Bache, zum Greuel genant, erbauet, worab derselbe dazumahl sich eingelaßen zu bezahlen vor eine Erkentnuß jährlichß zu bezahlen einen Reichsthaler. Weilen aber ermelter Hanß von Hagen darüber gestorben, der Hammer von den Creditoren umbgeschlagen, auch eine zeitlang stillgestanden, daß keine Erkentnuß in vielen Jahren zahlt worden. Nun aber Peter Honßberg zu Honßberg diesen Hammer wieder angenommen, hatt man auch denselben und Creditoren zu Zahlung der Erkentnuß zeit meiner underthenigsten Bedienung angehalten. 252. Rütger Fischers Erben zur Burgh haben unterm 16. Maii 1673 gnedigste Bewilligung erhalten, daß sie unter vorgemelten Hammer auf deßelben Deich, jedoch auf das verlohrne Waßer einen Hammer setzen mögen vor jährliche Erkentnuß, auf Martini zu bezahlen einen Reichsthaler. 54 | |
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