Burger Lagerbuch/055

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Burger Lagerbuch
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BGV Abt Wk Heft 14.djvu

253. So haben auch ihre hochfürstliche Durchlaucht gnedigst bewilliget, daß Tillmann Hasenclever zu Bledekusen unter Bledekusen einen Reckhammer auf die Eiffische Bache erbauen möge laut darüber erhaltener gnedigster Conceßion, welche in anno 1685 biß 1686 beigeleget. Und weilen solchen Hammer nicht verfertigen können, ohne daß ihrer hochfürstlichen Durchlaucht Orth Wießen, den understen Orth im Langenbroch, gebrauchen möge, umb den nötigen Deich darin zu legen, so ist ihme solches gnedigst vergönnet, dieser Gestaldt alßlang der Hammer stehet, die Wieße gegen jährlicher Zahlung dreyer Goldgulden zu Pacht zu gebrauchen, vom Hammer aber absonderlich jährlichß Termino Martini vor Erkentnuß zahlen solle einen Goldgullden. Blatt 39 254. Ebenmeßig haben ihre hochfürstliche Durchlaucht unterm dato Dußelldorff, den 11. Julii 1685 gnedigst bewilliget, daß Frantz Hasenclever zu Ehringhaußen an die Eiffische Bache, zwar auf seinen eigenen Grundt unter Ehringhaußen boben ihrer hochfürstlichen Durchlaucht Wieße, den Heyenbroch genant, [einen Hammer] setzen möge gegen Erkentnuß eines Goldgullden jährlichß auf Martini in die Kellnerey Burgh zu bezahlen. Weilen aber derselbe den Untergraben von selchem Hammer nothwendig durch gemelte Wieße, den Heyenbroch, muste führen, so haben ihre hochfürstliche Durchlaucht ebenmeßig demselben solche Wieße, solange solcher Hammer stehet, zu gebrauchen vergönnet gegen jahrlichen Pacht, auch zu Martini zu bezahlen dreizehen Dahler Collnisch, wie retro bey Beschreibung der Wießen weiter gemeldet. 255. Benjamin Lüdenschloß hatt in anno 1677 den 1. Julii gnedigste Bewilligung erhalten, auf seinen Grundt an die Gludener Forellenbach boben die Gluder Hoffe jedoch dero Fischereyen ohne Nachtheil gegen jahrliche Erkentnuß eines Reichthalers zu Martini zu bezahlen [einen Hammer] setzen möge, welcher Hammer und Werckstatt aber bis herzu noch nit fertig worden, auch noch keine Erkentnuß bezahlet, wozu doch angehalten werden solle.

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