Burger Lagerbuch/074

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Burger Lagerbuch
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BGV Abt Wk Heft 14.djvu

347. Endlich ist ein Buschgen, der Hunerbusch genant, liegt nechst oben beschriebenen Busche, haltet drey und einen halben Morgen, ist ganz mager und mit wenig Eichen und Bockenstocken bewachßen. Wann Schlagholtz darin gehauen wirdt, solches wirdt zur Kellnereyen gebrauchet. 348. Das Schlagholtz in den gemelten vier Büschen ist in vier Theile abgetheilt, deren jedes Jahrs einen zeitlicher Kellner zu seiner Notturfft hauen und einfuhren läßet. Blatt 56 Und wann in obgemelten Buschen ein oder anderer betretten wirdt, welcher Schaden darin thuet mit Holtzhauen oder Laub- und Streulsabnehmung, dieselbe werden durch den Buschförster oder Thurnknechte an der Kellnereyen dem Kellner angeben undt nach Befinden gestraffet. Darab haben die Angeber von alters hero den zwantzigsten, zeitlicher Kellner aber den zehenten Pfennig genoßen. 349. Meinem gnedigsten Herrn wird jährlichß von den sambtlichen Erben auf Reichrader Gemarcken daß ihre hochfürstliche Durchlaucht ihnen durch dero Thurnknechte alhier Gewalt steuren laßen, wie oben folio 10 pagina 1a positio 1a gemeldet, an Gelldt erlegt drey Radermarcken, und dann haben die Thurnknechte eine Gewalt Holtz gleich den Erben genoßen, welche aber zu Behuff ihrer hochfürstliche Durchlaucht nunmehr eingezogen, und wirdt dieselbe jährlichß mit angewießen. Welche Holtzgewalt vor ein gewißes Geldt verpachtet und in der Kellnereyrechnung folio 43 pagina 2 gemeldet wirdt. Izo ist dieselbe an [keine Angabe] zu Immigradt auf ein Jahr verpachtet, darab zu Martini 1688 zu bezahlen zwey Reichsthaler. 350. Mein gnedigster Hertzog und Herr hatt eine Wieße, bey dem Altenberge gelegen, die Gronenborner Wieße genant, haltent drey und einen halben Morgen eilf Roden, ist neben dem Scheurerhoffe und Rothzehenden zu Leichlingen wie oben folio 49 pagina 1a zu ersehen, am sechsten Augusti 1641 dem Kauffmannen Henrichen Mommen verpfandet worden, 74

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