Catalogus communicantium
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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Catalogus communicantium
Amtssprache
- Catalogus communicantium (lat.)
- siehe auch status animarum
- siehe auch Kommunikantenliste
- Bedeutung
- Verzeichnis der Kommunikanten [1]
- Bedeutung im Fürstbistum Münster
- Im Fürstbistum Münster wurde vor 1802 eine vom Fürstbischof als Landesherrn verordnete Liste Catalogus communicantium bezeichnet (später status animarum), in der alle Kommunikanten eines Kirchspiels erfaßt wurden. Diese waren regelmäßig bei der Kopfsteuer steuerpflichtig. Nicht erfaßt wurden Kinder unter 12 Jahren, da diese noch nicht die Erstkommunion erhalten hatten. Aufgeschrieben wurden auch nicht Andersgläubige wie z. B. Juden. Diese Listen wurden in Form von Haushaltsaufzählungen erstellt und enthielten unter anderem Angaben über den Familienstand und das Alter der Familienmitglieder, die Verwandten im Haushalt und das Haushaltspersonal.
- Genealogische Quelle
- Stellt man diese Kommunikantenverzeichnisse aus den Archiven zusammen, lassen sich aus deren zeitlicher Verdichtung eigenständige Familienprofile eines ganzen Kirchspiels für einen überschaubaren Zeitraum erstellen, welche sich begrenzt für historisch–demographische Untersuchungen eignen. In dieser Kombination eine interessante Quelle nicht nur zur Kontrolle und Vervollständigung von Familienrekonstruktionen. Für das 17. und 18. Jh. eignet sich diese Quellenkombination ebenfalls zur Rekonstruktion städtischer Bevölkerung. Eine interessante Ergänzung zu Nomina parochianum als Hauptquelle und zum Status animarum.
Beispiel
- Fürstbistum Münster Catalogus communicantium in parochia Halterensi pro anno 1693 auff Oestern auß der Baurschafft Holtwick daß erste Hausgesindt. (...) [2]