Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 103
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
-----
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland | |
<<<Vorherige Seite [Anlagen 102] |
Nächste Seite>>> [Anlagen 104] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
und auf dem Felde vorkommen. Und sodann muß der Gutsherr allerdings requirieret werden den bruchfälligen gerichtsfreien Meier zu sistieren.‟
Bei dem Amt Himmelpforten ist in solchem Fall statt einer Requisition, die unmittelbare oitation durch Rufen bei dem gerichtsfreien Meier hergebracht.
Ferner hat das Amt die Hoheits-iura bei Postierungen, Bettel, Jagden, Huldigungen.