Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 102

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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  1731 1781
  Zahl der zum Gut Gesamtzahl
Dorf gehörigen gerichtsfreien der Stellen
  Meier im Dorf
---- ------ ------
     
Oldendorf 6 52
Estorf 4 24
Gröpeln 5 25
Schönau 1 1
Hagennah 2 5
Heinbodel 17 17
Düdenbüttel 6 16
Mittelsdorf 2 9
Hammah 2 32


Verzeichnis verschiedener angeblich gerichtsfreier gutsherrlicher Meier in der Boerde Oldendorf.

dd. 1775. Ein Verzeichnis verschiedener Meier und ihrer Gutsherren in den oben genannten Orten, wo außer denen v. Ahrnschildt (Besitzer des Gutes Oldendorf) noch eine Reihe von Gutsherren vorhanden sind. Jedoch bezieht sich das Verzeichnis nur auf die Gerichtsfreiheit, nicht aber auf das Meierverhältnis, daher für die Verteilung der Grundherrschaft zu unvollständig. Streubesitz sicher.

Nach dem diesem Verzeichnis angeschlossenen Bericht ist die Gerichtsfreiheit blos ein Herkommen, das nur insoweit bestätigt wird, als es re vera hergebracht ist. vid. Resolutio Regia de 1663 (30. Mai) ad. privil. statum V, Nr.8. Constitutio regia de 1693 (2. Juni) Bremische Polizeiordnung S.323. Die Gerichtsfreiheit bezieht sich nur auf ein konkretes Haus. Wird ein neues Haus gebaut, so ist dieses nicht gerichtsfrei. Die Gerichtsfreiheit extendiert sich nicht über ein ganzes Dorf, sondern muß bei jedem Hause hergebracht sein.


Hannover Des.74. Amt Achim. II. Hoheitssachen. N. Miscellanea. Akta, betr. die gerichtsfreien Eingesessenen 1727-79. Archiv Fach 65, Nr.315.

dd. Stade 1778. Schreiben an den Oberamtmann:

Eine Gerichtsfreiheit kann sich extendieren auf den Tropfenfall oder aber ein Zaungericht sein. Schließlich kann auch ein Feldgericht vorhanden sein. Alles dies muß der prätendierende Gutsherr beweisen.

„Hat der Gutsherr auch nur eine Gerichtsfreiheit bis auf den Tropfenfall, so können bei ihm tamquam in foro domicilii alle Klagen auch in causis realibus gegen seinen gerichtsfreien Meier angebracht werden, er bestellet Vormünder, und in Bruchsachen, welche im Hause binnen dem Tropfenfall vorkommen, gebühret auch ihm die Bestrafung. Das ordentliche Gericht würde aber solche Bestrafung haben, wenn dergleichen Fälle außerhalb Hauses