Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 101

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Ertrag des Gutes.

A. Ablösbare Gegenstände:
Meierzins:
              a. Geldzins   362 Thlr. 12 ggr. 3 Pfg. }      
              b. Kornzins   141 Thlr. 13 ggr. 11 Pfg. }   524 Thlr.   2 ggr.   2 Pfg.
              c. Weinkauf   20 Thlr.  -  - }      
              (31 Mltr. Roggen 11 Mltr. Hafer)    ...  ...  ... }      
              Erbenzins von einer Mühle zu Elmlohe           45 Thlr. 5 ggr. 4 Pfg.
                           ------  ------  ------
              S{umm}a ablösbar:           569 Thlr. 7 ggr. 7 Pfg.


B. Nicht ablösbare Gegenstände.
1. Länderei:
              Gartenland 11 ht Saat Hausmaß   2 Morgen 90 Ruten
              Ackerland in 8 Feldmarken 372 ht Hausmaß     93 Morgen   — Ruten
              Wiesen 83 Tagewerk   166 Morgen — Ruten
                   ------  ------
              {Insgesamt:}   261 Morgen 90 Ruten
Länderei, weiter:
              Moorländerei, zwei Gemeinheitsberechtigungen zu Elmlohe und Marschcamp,
Pachterträgnis aller dieser Länderei
  405 Thlr. 16 ggr. 8 Pfg.
              Waldungen, teils mit Servituten belastet, teils frei, 790 Morgen; Ertrag:   148 Thlr. 2 ggr. — Pfg.
              Forstberechtigung zum Bezug von Bauholz für das Vorwerk auf Grund
der Gutsherrschaft über Meierhöfe aus den Meierholzungen der obengenannten
Dörfer, jetzt meist abgelöst.
  — Thlr. — ggr. — Pfg.
              Berechtigungen im Elmloher und Kühlener Holz (Mast- und Bauholz)   6 Thlr. — ggr. — Pfg.
              Jagd, Fischerei, Fährgerechtigkeit und Krugnahrung zu Elmlohe   7-6 Thlr. — ggr. — Pfg.

Von Diensten nicht die Rede, nur unbedeutender Jagddienst aller abhängigen Meier, Vollmeier 2, Halbmeier 1 Tag.

              Summa der ablösbaren Gefälle   ...  569 Thaler
              Summa der nicht ablösbaren Gefälle   ...  568 Thaler
              Summa Summarum:   ...  1137  Thaler crt.

Der Vollmeier giebt 2 Mltr. Roggen und 11 Thaler alter Kassenmünze Geld, der Halbmeier die Hälfte.


Hannover Des.74. Amt Himmelspforten. I. Regiminalia. C. Amtshoheits-Sachen. a. Amtsverfassung und Beschreibung. 2. Jurisdiktion. Akta, betr. alte Nachrichten und Beschreibungen der gerichtsfreien Meier 1682-1775. Conv. 2.

dd. 1731. Spezifikation der zum Gut Oldendorf gehörigen gerichtsfreien Meierhöfe und Koten.

Siehe Tabelle S.102*.

Es ist jedoch nicht sicher, ob gutsherrlich abhängig und gerichtsfrei immer zusammentrifft. Viele Meier sind nicht gerichtsfrei, d.h. sie unterstehen, obwohl vom Edelmann bemeiert, der Jurisdiktion des Amts.