Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 51

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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und bei deren Anzahl Länderei angeführt (?), Die Hufenbesitzer sind sämtlich mit Grbland versehene Köter, welche die stellenlosen Meierhufen daneben besitzen. Jedoch befinden sich wohl auch bei einzelnen Hufen noch die zugehörigen Meierstellen und Häuser. (Vgl. Meierhöfebeschreibung des Amts Osterode, S. 40 *.) Die Meier- und Gutsherrschaft des Amts erstreckt sich auf 5 Höfe mit 162 Morgen. Bei den übrigen 45 Höfen (Meierhöfen, Erbmeierhöfen) sind 1048^2 Morgen. Diese 45 sind teils freies Eigentum, teils haben Privatgutsherren die Lehns- oder Meier-gutsherrschaft darüber.

Gutsherren sind: v. Uslar, St. Pankratmskirche zu Hattorf, H. Lohren-gell, v. Berckefeld, Elster. Möglich, daß über einzelne dieser 45 auch das Amt noch die Lehnsherrschaft besitzt. (Über ^4 Hof.)

Bei 244 Kothäusern (8 Groß-, 186 Voll-, 43 Halb- und 7 Viertelköter) befinden sich 2778 Morgen Erbland und 762 Morgen Lehnland.

Auf sämtlichen Meier-, Erb- und Lehnhufen und auf sämtlichen Kothäusern liegen 1209 Thlr. 7 Gr. 4 Pfg. Dienstgeld für das Amt Herzberg.


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