Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 79

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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6 Knobben (1 Pfund) Brot, ½ Hering oder 1 Käse; auf einen Wagen oder Pflug wird das Doppelte gegeben. Die Mäher erhalten 9 Knobben, 2 Käse und 1 Stübchen Bier. Bei Kindbett erhält der Pflichtige eine Woche frei.

Hannover, Des.88. Amt Uslar. A. Generalia et Miscellanea. Conv. Ia. Akta, betr. die v. Jacob Arend Pape geschehene Abtretung seines freien Vorwerkes und Erbgutes im Dorf Delliehausen Amts Uslar an die Landesherrschaft und dagegen geschehene Belehnung desselben mit dem Dorf Wollbrechtshausen Amts Hardegsen. 1628-1645.

Ursprünglich war der Hof zu Delliehausen in vier Meiergüter geteilt, die dem Amt Uslar zins- und dienstpflichtig waren. Da diese nicht fortkamen, verkaufte das Amt den Hof, und er kam schließlich an den Kriegsrat Pape. Dieser hat sich nun um das Dorf Wollbrechtshausen beworben und dagegen zum Tausch den Hof zu Delliehausen und einen Nebenschuß Geldes geboten. Er erhielt das Dorf und hat es jetzt noch im Besitz. Bei dem Hof waren 6 Hufen Landes, 50 Fuder Wiesenwachs und einige Pertinenzstücke, wie Holzung auf dem Solling u.s.w.

dd. 16. September 1628. Relation wegen des Hofes zu Delliehausen: Der Hof erträgt etwa 200 Thlr. (Meierzins?), ist also ein Kapital von 3300 Thlr. wert. Ter Hof ist imstande, mit Stallung für 2 Spann Pferde, 8 Fohlen und 12 Kühe wohl versehen. Auch ergeben die Amtsregister, daß die Dorfschaften Delliehausen und Espolde, die bisher Dienstgeld gegeben haben, ohne Präjudiz und zum großen Nutzen der Pflichtigen zum Dienst für das Vorwerk Delliehausen verwendet werden könnten. So könnte der Ackerbau etwas Merkliches ertragen, auch die Amtsviehzucht gewinnen und sonstige Vorteile aus der Erwerbung des Gutes erwachsen.

dd. 23. Dezember 1629. Der Pape bittet den Herzog Friederich Ulrich, ihm gegen den Hof Delliehausen das Dorf Wollbrechtshausen mit allen Einkünften, Zins, Dienst und Untergericht zu Lehn zu geben. Er scheint dort einen Besitz zu haben, den er vermittelst der Dienste bewirtschaften will.

dd. 13. und 14. Dezember 1629. Weitere Relation über das Gut Delliehausen und dessen Beschaffenheit. Ferner Tabelle der Einkünfte aus dem Dorf Wollbrechtshausen:

24 Eingesessene zahlen zusammen 3 Thlr. 3 gr. 6½ Pf. Erbzins (einer zahlt für 1½ Hufen Erbland 1 gr. 1½ Pf. Erbzins).

35 Eingesessene geben 70 Hof- und Rauchhühner.

Von der Schäferei wird jährlich für Trift und Dickmilchsgeld gegeben 10 Thlr. 10 gr.

Ohne Datum. Entwurf des Permutationsrezesses. Der Pape erhält das Dorf Wollbrechtshausen mit allen dessen Zubehörungen an Dienst, Untergericht, Erbenzins, den der Fürst bezogen, und Schäfereien ... In Kriminalsachen hat er den Angriff, muß den Verbrecher aber dem Amt Moringen ausliefern. Dem Amt bleiben vorbehalten. 1. Hohe und