Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 85

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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3. Der Witwe v. Hammerstein statt ihrer aus dem Gut zeitlebens bewilligten Leibzuchtsgerechtigkeit von 500 Thlr. jährlich, eine Rente von 500 Thlr, auf Zeit ihres Lebens bezahlte.

Kalenb. Vnefsarchiv. Ds», 2. Gericht Garte. Nr. 2. 1592 bis 1621.

ää, 24. November 1592. Klage der 5 Gartendörfer bei Herzog Heinrich Julius über ihre Junker v. Kerftlingerode.

1. Als die Junker zu Rethmarshausen einen adeligen Sitz zu bauen angefangen, haben die Ackerleute auf ihre Bitte wahrend dreier Jahre 52 Fuder Steine, etliche Fuder Bauholz zu führen und ein jeder Köter (Hintersiedler) während 3 Jahre einen dicken Thaler Kontribution zu geben gewilligt. Der Bauherr aber mußte das Holz vom Harz bis auf halben Weg bringen lassen, und dann fuhren es die Bauern zur Baustätte. Die Köter sollten, außer der Geldabgabe, jeder ein Klafter Holz hauen und wenn möglich ein Fuder Leimen führen. Nach 3 Jahren aber sollte alles wieder abgeschafft werden. Dies alles haben die Junker mündlich versprochen, was uns besser erschien, als Brief und Siegel. Darauf haben wir arme Uckersleute 3 Jahre lang den geforderten Dienst gethan und das Holz, daß Gott erbarm, oft gar schwerlich zur Stelle gebracht.

Nun haben die Junker auch versprochen, die anderen Dienste wegen dieser Baudienste zu mildern. Aber sie haben es nicht gethan, sondern alle Arten von Diensten haben sich gehäuft, auch keine Abrechnung der Steinfuhren ist geschehen. Die Köter mußten mit Pferden und mit der Hand dienen und Geld zahlen, und fo ist es 7 Jahre lang ohne Ermäßigung fortgesetzt worden. Jetzt hat der Vogt der v. Kerstlingerode den dicken Thaler zum achtenmal gefordert und bei Strafe die Einlieferung befohlen.

2. Es haben die gebietenden, lieben Junker versprochen, als der Neubau zu Rethmarshausen angefangen wurde, und tröstlich uns zugesagt, sie wollten vier Wagen Geschirr halten, die neben uns führen helfen sollten und die beschwerliche Last mildern würden. Diese Geschirre haben die Junker abgeschafft und den Bauern die ganze Leistung aufgelegt. Alle Bitten um Linderung haben nichts gefruchtet, und der Dienst ist gewachsen. Die Ackerleute müssen außerdem das Vier für den Krüger zu jeder Zeit (Winter, Sommer, Ernte u. f. w.) von Duderstadt auf 1^2 Meilen weit herholen. Sie erhalten für das Faß 7 Mgr., ist aber die Fuhre pro Faß ^2 Thlr. wert. Auch ist der Ackerfrondienst jetzt viel höher als vor alters, da die Junker allerhand Kirchen- und andere Länderei zu Neienrode, Rethmarshausen und sonst in ihrem Gebiet an sich bringen. Zuvor waren zu Rethmarshausen in jedem Feld nur 32 Morgen, jetzt sind es in jedem Feld über 100 Morgen.

In der Weise werden die Dienste ungebührlich gesteigert, die Atzung aber uns armen Bauern gar sehr verringert. Die Dienste beim Flachs-raufen, -Brechen und -Schwingen sind von 1 auf 6 bis 7 Tage gestiegen. Wenn die Bauern zu spät zu Dienst, kommen, werden sie hart gestraft.