Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 84

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Bischhausen Fleisch-, Korn- und Flachszehnten, wovon aber die dasige Pfarre eine gewisse Anzahl Länderei zehntel. Was den ganzen Zehnten zu Rethmarshausen betrifft, so ist derselbe vor 1500 Thaler von denen v. Bültzmgleben an das Haus Rethmarshausen versetzt worden.

4. Zinsen, Die Zinsgefalle aus sämtlichen 5 Gartendörfern. Erbenzinsgelder: 112 Thlr. 14 Gr. 4 Pfg. Erbenzinsfrüchte: 74 Mltr. 35/ü Iit l/2 Metze Roggen, 74 Mltr, 8°/° lit V2 Metze Hafer.

5. Hohe und niedere Jagden.

6. Dienste. Jeder Unterthan, so er Pferde hat, 4 Tage, und jeder Unterthan, so er leine hat, 4 Tage mit der Hand. Außerdem kommen noch 614 Thaler an Geld auf.

7. Fischerei in der Garte. Die Teiche sind nicht mehr brauchbar, weil sie zu Grase liegen.

8. Mastungen. Außer in dem zum Sitz Rethmarshausen gehörigen Gehölz hat das Gut in der Bauerholzung zu Rethmarshausen, Beiemode, Bischhausen das 5. Schwein zu treiben.

9. Schäfereien auf allen 4 Dörfern.

10. Triften, Hüten und Weiden.

11. Geistliche Lehen und davon dcpendierendes iu» ^tronaw» über die Pfarre zu Kerstlingerode mit den Filialen Rethmarshausen und Beienrode, Pfarre zu Bischhausen mit der Filiale Weißenborn.

12. Die freien Krüge auf sämtlichen 5 Gartendörfern. Von der Konsumtion soll die landschaftliche Accise entrichtet werden, und hat der v. Uslar sie auf 3 Jahre gepachtet.

13. Länderei. Die zu dem Hause Rethmarshausen gehörige Länderei besteht aus 12 Hufen,

14. Wiesen, inkl. der Teiche, 44 Morgen,

15. Holzung. Ein Holz vor Beienrode 60 Morgen,
Kerstlingeroder Hau . . 50
Die steinerne Führ . . 200
Klechterberg .... 200
Knorrenholz .... 200
Mäuseberg .... 40
Daubenborn .... 70
Summa: 820 Morgen.

16. Mühlen. Zum Haus Rethmarshausen gehört eine vor dem Dorf gelegene Zwangsmühle, worin die Rethmarshauser und Bischhauser mahlen müssen. Sie bringt 50 Thaler.

ää. Rethmarshausen, 21. September 1691. A, A, v. Uslar.

ää, 21. September 1660. Das Gut Rethmarshauscn wurde von Herzog Ernst August von der Ehefrau des v. Hammerstein in der Weise erworben, daß er:

1. 20 000 Thlr., die in das Gut verschrieben waren, bar ablegte.

2. 3000 Thlr. weiter bezahlte (z. V. für den Zehnten vor Reth marshausen 1500 Thlr. und kleinere Posten).