Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 87

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Wald fliehen mußten, und haben diejenigen, die sie erwischten, in hartes Gefängnis gelegt und halten einen noch jetzt gefangen.

Die Bauern haben jetzt erst erfahren, daß die fünf Gartendörfer von dem Haus Braunschweig-Lüneburg denen v. Kerstlingerode versetzt worden sind, und daß die u, Kerstlingerode sich geweigert haben, die Wiedererstattung des Pfandschillings anzunehmen. Sie haben jetzt erst erfahren, wer ihre hohe Obrigkeit ist, und haben zuvor von der hohen Obrigkeit nichts gewußt und haben geglaubt, die v, Kerstlingerode seien außer Gott im Himmel ihre höchste Obrigkeit. Nun haben sie ihre Beschwerden dem Fürsten geklagt, und dieser hat sie in seinen Schutz aufgenommen. Jetzt haben sie dem Oberamtmann Wisse! zu Göttingen die Erbhuldigung geleistet und sind hoch erfreut, daß Se. Fürstl. Gnaden sich ihrer annehmen will.


ää. 24. November 1592. Klage der Dörfer Bischhausen und Beienrode bei Herzog Heinrich Julius. In dem Holz, die Nabrake genannt, hat die Gemeinde Bischhausen alle Zeit ihre Notdurft mit Holz, Hude und Mästung gehabt. Wer Bauholz zu hauen hatte, hat den Vormündern der Gemeinde einen Ortsthaler Stammgeld gegeben, der zum Nutzen der Gemeinde verwandt worden ist. Nun haben die v. Kerstlingerode das Holz in Zuschlag gelegt, haben den Leuten das Gehölz entzogen und bei 100 Thlr. Strafe jedes Betreten des Gehölzes verboten. Jetzt maßen sich die Junker die Holzung selbst an, halten einen Förster darauf und genießen die Mast. Wollen die Bauern Holz zum Bau haben, so müssen sie 3 Ortsthaler Stammgeld geben. Desgleichen haben sie ein anderes Gemeindeholz, aus Busch und Birken bestehend, auf dem Wilshagen. Für die Schafhude daselbst müssen sie jetzt 3 Thlr. und das Zehntschaf geben.

Für die Schäferei um das Dorf müssen die Bauern statt 9 oder 10 st. vor alters jetzt 20 Thlr. geben. Was vor alters ihre freie Gemeinde war, müssen sie jetzt beschwerlich kaufen. Ferner haben die Junker einen Teich vor Bischhausen in die Gemeinde gestaut und dann zur Wiese liegen lassen und gebrauchen so Gemeindeland als eigenes.

Schließlich haben die Junker dem Pfarrer verboten, den Bauern das Nachtmahl zu reichen, bis sie sich mit ihm versöhnt, und darf in gemeiner Not die Kirchenglocke nicht geläutet werden.

Der Gemeinde Beienroda haben die Junker eine Trifft am Mäuseberg dergestalt versperrt, daß sie mit ihrem Vieh nicht auf ihre Weide kommen können.


ää. 24. November 1592. Klage der Gemeinde Rethmarshausen, daß sie aus dem Kölmischen Holz gedrungen worden seien, desgleichen haben die Junker das gemeine Holz Obenstede in Zuschlag gelegt zu der Gemeinde Lasten, später aber es ganz unter sich gezogen und seit 17 Jahren der Gemeinde jede Nutzung daran verwehrt. Holz- und Mastnutzung im Eichholz, die der Gemeinde von den Vormündern zugewiesen wurde, haben die Junker ihnen völlig entzogen. Desgleichen ist ihnen ein anderes Gehölz, das sie seit alters genutzt hatten, entzogen worden. Sie sind