Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 88

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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gern erbötig, ihren Junkern allen gebührenden Gehorsam zu leisten, hoffen aber, daß ihre Beschwerung Erhörung findet und ihr Nachbar, der überall herumgeschleift jetzt auf dem Greifenstein sitzt, befreit wird,

dd. 21. September 1592. Kanzler und Räte zu Wolfenbüttel verlangen von denen v. Kerstlingerode Gegenbericht auf die Beschwerden der Gartendörfer.

dd. 7. Mai 1593. Weitere Beschwerde der Gartendörfer an den Oberamtmann Wissel zu Göttingen,

Die v. Kerstlingerode haben Kirchenländerei und Bauerländerei gekauft und gemeiert, und müssen die Bauern höhere Dienste leisten, zumal einige Nachbarn, die mit ihnen gedient haben, ausgekauft sind.

Sie (die Junker) haben an sich gebracht:

A. zu Hanteroda. 1 Pfarrhufe, gemeiert für gewissen Zins zu Hanteroda. Diese müssen die Bauern neben ihrem Land bestellen. Ferner haben sie daselbst einen Ackermann mit 2 Hufen ausgekauft, desgleichen 2 Hintersedler mit I Hufe und 2 Kotgüter zu Schachtebeck mit je 1 Hufe Landes.
Solche ganze gemeigerte und sonst erworbene Länderei müssen die Unterthanen zu Bischhausen und Weißenborn zu derjenigen, welche die Junker erstlich bei Hanteroda gehabt, bestellen.

B. zu Rethmarshausen. Für Rethmarshausen hatten die Junker anfangs nicht mehr als zu Bernsroda in jedem Feld 32-33 Morgen. Dann haben sie die Bauern ausgekauft und haben die Leute der drei Dörfer Beienroda, Rethmarshausen und Kerstlingerode mit Dienst belastet.

Sie haben folgende Güter an sich gebracht:
zu Rethmarshausen:
Otto Sander . . . 37 Morgen,
Hans Sundermann . . . 55 „
Heinz v. Feure . . . 43 "
Hans Knipping (Köter) . . . 16 „

zu Bernsroda:
vom alten Baumgartens Gut . . . 3 Forling
aus der Gemeine von Rethmarshausen . . . 3 „

zu Kerstlingerode . . . 58 Morgen.

(Diese vom Sitz Rethmarshausen ausbewirtschafteten Güter werden von den drei Dörfern Beienrode, Kerstlingerode und Rethmarshausen bestellt.)

Item, wenn einer ein Gut an sich kauft, so wollen sie einen Ackermann nicht höher als auf 2 Hufen, einen Köter nicht höher als auf eine halbe Hufe belehnen, den Überschuß aber wollen sie an sich nehmen und darüber nach Gutdünken verfahren

In einem Fall haben sie 14 Morgen einem Ackermann abgenommen und einem andern eingethan. In einem anderen Fall haben sie 20 Morgen zu ihrem Ackerland geschlagen, in einem dritten Fall haben sie die dem Bauer entzogene Hufe verkauft.

Ferner haben die Junker den Prädikanten verboten, den Bauern das Abendmahl zu reichen. Die Dienste werden infolge des vielen eingezogenen Landes unerträglich erhöht, besonders der Erntedienst ist sehr drückend.