Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 90

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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ää. 16. Juli 1593. Bericht des Oberamtmanns Wisse! an den Grenzsekretarius,

Der Amtmann bittet um Bescheid wegen der Grenzstreitigkeit bez, der Hoheit über die Gartendörfer, da er von den Unterthanen wegen der Bedrückung durch die v. Kerftlingerode sehr überlaufen wird. Besonders jetzt, wo die Ernte naht und die Dienste sehr drückend werden. Durch die Einverleibung werden die Unterthanen ein Herz fassen, und wird dies auch bei den anstoßenden Dörfern einen guten Eindruck machen, so die v. Bodenhausen, u. Bültingsleben und u. Hanstein vom Haus Braunschweig-Lüneburg zu Lehn haben und diesseits der Landwehr und Landscheide zwischen Mainz und Braunschweig (was lange Jahre verdunkelt) gelegen, dann dieselbigen Leute in großer Hoffnung stehen, daß sie von Sr, Fürstl. Gnaden zur Huldigung gefordert und den jesuitischen Fürsten und Misse-thäter los werden möchten.

ää, 16. September 1593. Auf verschiedene Reskripte der Regierung wegen der Kommission und Bedrückung der Bauern antworten die v. Kerstlingerode i Sie haben die Supplitation und Beschwerde ihrer meineidigen und aufrührerischen Bauern erhalten. Auf einen Schriftwechsel mit der Negierung wollen sie sich nicht einlassen und vor der Kommission nicht erscheinen. Die Klagepuntte der aufrührerischen Bauern gehören vor den Erzbischof von Mainz. Sie wünschen, mit allen Anmutungen verschont zu werden und verlangen, daß man aufhöre, die Bauern in ihrer Rebellion zu bestärken. Sie legen feierlichen Protest gegen alle Handlung der Braunschweigischen Regierung ein.

ää. 2. August 1593. Insinuation der Gebrüder v, Kerstlingerode, daß die Gartendörfer sich geweigert, die hergebrachten Dienste und Zehntfuhren zu leisten. Sie haben behauptet, daß zu des Vaters v. Kerstlingerode Lebzeiten das Getreide durch eigen Gespann und gedingte Leute eingebracht worden sei. Nun aber haben sie die Dienste seit 1553, seit dem Tode des alten Kerstlingerode, unweigerlich geleistet und sind künftighin ebenfalls dazu verpflichtet. Der v. Kerstlingerode protestiert für sich und im Namen seines Bruders feierlich gegen jede Ausschreitung der Bauern und wahrt sich besonders vor dem Schaden, der durch die Dienstverweigerung der Leute an seiner auf dem Feld liegenden Frucht geschieht oder geschehen ist.

ää. 27. August 1597. Bekenntnis Ottos v. Kerstlingerode vor dem kaiserlichen Notar, daß die Unterthanen der fünf Dörfer mutwillig rebelliert und allen schuldigen Gehorsam gegen ihren Erb- und Gerichtsjunker abgestreift, und besonders die Unterthanen zu Vischhausen und Weißenborn die schuldigen Dienste verweigert oder schlecht verrichtet haben. Sie haben sich thatlich Vogt und Dienern widersetzt, und das Ackerland ist unterdessen verwildert und mit Busch bewachsen. Da nun auf diese Weise der Ackerbau von Jahr zu Jahr weniger brachte, und bei solchem Unwesen für diesen Betrieb einen Vogt zu halten unmöglich war, hat der v. Kerstlingerode, um die im Acker steckende Besserung zu erhalten, seinen Ansitz dem edelen Hans v. Lünsingen auf etliche Jahre eingethan und die Leute zu Dienstgeld gesetzt.