Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 91

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Der Ackermann soll 8 Philippsthaler, der Köter 2 Philippsthaler (spanische Thaler) bezahlen. Der Notar fall dies den Leuten kund thun, zugleich aber wahrt sich der v. Kerstlingerode für sich und seine Erben, daß solche genötigte Alienation und Suspension der Dienste in nichts ihm präjudizierlich sein soll, und er jederzeit die Naturalleistung wieder fordern kann. Außerdem will er gegen jeden Schaden, der ihm aus dieser Veränderung und dem Ungehorsam seiner Unterthanen erwächst, sich hiermit feierlich gewahrt haben.

ää. 1598. Die Einwohner von Vischhausen und Weißenborn haben das Dienstgeld am Ziel nicht bezahlt. Dieses Verfahren kann den Beifall des gnädigen Herrn Herzogs zu Braunschweig-Lüneburg nicht haben. Der v. Kerstlingerode setzt ihnen ein weiteres Ziel zur Erstattung des Geldes.

ää. 1603. Klagen der Leute zu Weißenborn beim Oberamtmann gegen die v. Kerstlingerode wegen Verweigerung von Brennholz und Zuschlag des Mauseberges. Die Gemeinde allein hat das Recht in diesem Wald, und die v. Kerstlingerode benutzen ihn widerrechtlich. Die Einwohner haben aus Furcht und Blödigkeit bisher nicht widersprochen und sind seit alters von denen v. Kerstlingerode in pharaonischem Zwang und Drang gehalten worden. Diese gaben sich immer für die höchste Obrigkeit aus, von der nicht appelliert werden dürfe. Auch haben die Junker für die Mast Hafer gefordert, und die Bauern, die zu widersprechen gewagt haben, sind übel behandelt und mit dem Tode bedroht worden. Daß der Mäuseberg Gemeindegut gewesen ist, geht schon daraus hervor, daß einst, als ein Bauer Platze am Mäuseberg ausgerodet, der Vater des Junkers geritten gekommen und, als er die ausgerodeten Plätze gesehen, gesagt haben soll: „Ihr seid große Narren, die Ihr Euer freieigenes Holz unfrei und zu nichte machet und nicht auf die Nachkommen denket; rodet Ihr viel aus, so bekomme ich viel Zehnten,‟

ää, 1606. Klage der v. Kerstlingerode über Holzverwüstung am Mäuseberg durch die Bauern und Beschwerde über den Amtmann Wissel zu Friedland, der sie dabei schützt.

Reskript des Mainzer Erzbischofs an Herzog Heinrich Julius in dieser Sache und bezüglich verschiedener Hud- und Weidestreitigkeiten zwischen den Junkern und den Bauern.

ää. 6. Dezember 1620, Protokoll über die Gefängnisse zu Reih-marshausen, aufgenommen zu Göttingen.

Alle gefangenen Bauern sind nachher krank geworden und berichten, daß das Gefängnis sumpfig und morastig sei. Einem sind die Füße während der ganzen Zeit nicht trocken geworden.

ää. 4. Januar 1621, Bericht des Amtmanns Wissel an Statthalter und Räte zu Nolfenbüttel über die Beschwerden der Gartendörfer:

Nach dem Zeugnis glaubwürdiger Personen hat er erfahren:

1. Bezüglich des Vurgfestdienstes: Im Jahr 1553 erst haben die Junker zu Rethmarshausen einen Burgsitz gebaut und mehreren Bauern daselbst ihre Häuser zum Teil abgekauft, zum Teil abgetauscht. Die