Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/022

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Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin
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Berlin Kirchenbuecher 1905.djvu
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(Bezeichnung der Umfrage und behördlichen Verfügung.) „Fragebogen über die Kirchenbücher der Parochie ................................ , Kirchenkreis

„Vorbemerkungen.
a) Für jede Kirchgemeinde, sowie für jeden eingekirchten Ort, der eigene Kirchenbücher besitzt, ist möglichst ein besonderer Fragebogen auszufüllen. Soweit dies für eingegangene Kirchgemeinden (Kirchen eingegangener Dörfer, durch Zusammenlegung, Union, Konfession- Wechsel oder Aussterben eingegangene Gemeinden, erloschene Pfarreien, eingezogene Garnisonen u. Ähnl.) nicht tunlich ist, sind die Kirchenbücher bei der Kirche aufzuführen, bei der sie bewahrt werden, ebenso die etwa vorhandenen Eintragungen aus Orten und Kirchgemeinden, die heute nicht mehr zu der Kirche oder Parochie gehören.
b) Etwa vorhandene Kirchenbücher verschiedener Konfession- und Kirchengemeinschaften: lutherischer, deutscher und französisch - reformierter, in der Evangelischen Landeskirche unierter (Konsensus-Gemeinden), der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen und anderer sog. Separierter oder Alt-Lutheraner (Immanuel-Synode u. a, Freikirchen), römisch-, deutsch- oder alt-katholischer, sind sorgfältig zu unterscheiden."

Vgl. hierzu oben S. 6, Anm. 1 und S. 20, Absatz 2.

c) Die Fragen in bezug auf diejenigen Kirchenbücher, die sich in der Verwaltung besonders bestellter Kirchenbuchführer (Küster oder anderer) befinden, sind von diesen, die Fragen nach Kirchenrechnungen, Matrikeln und Ähnlichem, die von besonderen Kirchenrechnern, Rendanten usw. verwahrt werden, von diesen, alle andern Fragen von den I nhabern der Pfarr- und Kirchenarchive zu beantworten und unterschriftlich zu beglaubigen."
Vgl. hierzu unten Frage X nebst Erläuterung und oben S. 5, Absatz 5.
d) Alle Zeitangaben in Folgendem sind mit Jahreszahlen, wenn möglich auch mit Tagesdaten (27. VI. 1812 u. Ähnl.) zu machen, wo Genaues nicht bekannt, mit annäherungsweisen Angaben von Jahren oder Zeitabschnitten („um 1775", „im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts', in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts", „zur Zeit", „bei Einführung der Reformation" u. Ähnl.), unbestimmte Ausdrücke („früher", „ehemals" u. Ähnl,) sind zu vermeiden.

„s) Nur eine genaue Beantwortung der gestellten Fragen kann zeitraubende :Rückfragen entbehrlich machen. „I. Parochialer Zustand. „

a) Dieser Bogen behandelt:
Die Kirchgemeinde ...................................................

(ist sie mater? mater coniuncta oder adiuncta ? mater vagans ? filia? filia vagans? Gastgemeinde?) ................................................................................................. nebst folgenden eingekirchten Orten: oder nur den Ort ................................................................. Zu welcher Kirchgemeinde gehört er? Welche Hilfskirchen sind vorhanden?