Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/023
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Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin | |
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- b) Bei Militärgemeinden ist hier anzugeben, welche Truppen, Stäbe oder Anstalten ihr angehören, und seit wann jede, sowie welche Kirche benutzt wird.
- c) Stehen Änderungen des beschriebenen Zustandes (auch Abzweigungen und Zusammenlegungen) in Aussicht? welche? und wann etwa?
„II. Parochiale Vergangenheit.
- „a) Die unter I bezeichnete Gemeinde gehört zu der Parochie seit?
und zwar in der unter I bezeichneten Eigenschaft seit?
- b) Hat sie vorher einer andern Parochie angehört? welcher?
und zwar von wann bis wann?
- c) Hat sie einst eine andere parochiale Eigenschaft gehabt?
- als mater? mater adiuncta oder coniuncta ?
- mater vagans? von wann bis wann?
- als filia? filia vagans? Gastgemeinde?
- von wann bis wann?
- als eingekirchter (eingepfarrter) Ort?
- wenn letzteres, zu welcher Kirchgemeinde gehörig?
- und von wann bis wann?
- d) Sind von der Kirchgemeinde Teile abgezweigt worden?
welche? wann?
- als selbständige Kirchgemeinden? mater? filia? Gastgemeinde?
oder zu welcher anderen Parochie oder Kirchgemeinde?
- e) Bei Militärgemeinden: welche nicht mehr zugehörigen
Truppenteile, Stäbe oder Anstalten haben früher der Gemeinde angehört? von wann bis wann jede?
- f) Sind der Kirchgemeinde oder Militärgemeinde andere Gemeinden
oder Teile von solchen einverleibt worden?
- welche? wann?
- zu welcher Parochie, Kirch- oder Militärgemeinde haben sie
früher gehört?" Zu I und II vgl. S. 3—5 über den Nutzen der Parochialgeschichte.
- „III.—VIII. Kirchenbücher der bei I bezeichneten Gemeinde.
- NB! 1. Für den Zweck der Aufnahme ist es von Wichtigkeit, daß
nicht nur die amtlichen Kirchenbücher, sondern auch alle vorhandenen nichtamtlichen Aufzeichnungen ähnlichen Inhalts, z. B. Register zu verlorenen oder anderwärts be-