Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)/06
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bei Ballersbach hat von 1750 an eigne Register. Kemel führt seit 1773 für das Filial Springen ein eigenes Register. Kettenbach und Rückershausen haben von 1766 bis 1818 besondere Kirchenbücher, vorher und nachher gemeinsame Register. In Oberliederbach wurde 1805 auf Anordnung des usingischen Superintendenten Bickel für Unterliederbach ein eignes Kirchenbuch angelegt. Roth im Kirchspiel Oberhörlen hat seit 1848 seine eigenen Kirchenbücher. Im Kirchspiel Steinfischbach besitzen Reichenbach und Wüstems von 1744 bis 1834, Mauloff von 1744 bis 1782 besondere Register; ebenso im Kirchspiel Strinz-Margarethä die Orte Nieder- und Oberlibbach einerseits und Hambach andererseits bis zum Jahre 1769. Westerfeld und das früher ebenfalls zu Usingen gehörende Niederlauken haben seit 1623 eigene Taufbücher, seit 1645 besondere Trauregister. Für Ernsthausen im Kirchspiel Weilmünster besteht von 1766 bis 1817 ein gesondertes Taufregister. Von 1817 sind für Wallrabenstein, das bis dahin in den Wörsdorfer Kirchenbüchern nur eine besondere Abteilung hatte, getrennte Bände vorhanden.
Mit den früher sehr häufig eintretenden Änderungen in den Parochialverhältnissen hängt es zusammen, dass die älteren Kirchenbücher auch Einträge aus Ortschaften enthalten, die heute zu anderen Kirchspielen gehören oder selbständig geworden sind.[1] Das Kirchenbuch von Altweilnau weist Einträge aus Riedelbach, Oberlauken (1625), Niederlauken (1635) und Neuweilnau (1640) auf. Das älteste Kirchenbuch in Ballersbach enthält auch Taufeinträge aus Breitscheid seit 1595. Das 1644 angelegte Breithardter Kirchenbuch umfasst ausser Breithardt und Steckenroth auch noch die Orte Adolfseck, Strinz-Trinitatis, Strinz-Margarethä, Michelbach, Born und Libbach und enthält Taufen, Konfirmanden, Proklamationen und Trauungen. Im Dillenburger Taufbuch finden sich Einträge aus Nanzenbach. Bis 1753 wurden die Kasualien aus Dreifelden in Rückeroth eingetragen. Falkenstein hat seit 1775 eigene Kirchenbücher, die bis 1786 vom Pfarrer in Oberrod und von da an vom Pfarrer in Cronberg geführt wurden. Gemünden, jetzt Filial von Rod a. d. Weil, gehörte früher zu Merzhausen; für die Jahre 1717 bis 1828 finden sich daher die Einträge in den Merzhäuser Registern. Die Kirchenbücher in Gonzenheim enthalten Einträge aus den hessischen Orten Rodheim v. d. Höhe, Ober- und Niedereschbach; Hennethal, jetzt nach Panrod pfarrend, gehörte bis 1818 als Kaplanei zu Strinz-Trinitatis; es besass eigene Kirchenbücher, die 1818 nach Panrod kamen; nur die Konfirmanden sind in die Kirchenbücher zu Strinz-Trinitatis eingetragen. Das Höchstenbacher Kirchenbuch enthält auch die lutherischen Personalfalle aus Wied und Merkelbach und hat am Schluss eine Abteilung für „gar Fremdt und Ausländische.“ Holzhausen ü. A., jetzt bei Michelbach, gehörte von 1652 bis 1817 nach Hohenstein; die Einträge sind bis 1777 mit denen aus Hohenstein in einem Band vereinigt; die 1773 angelegten selbständigen Register für Holzhausen ü. A. befinden sich jetzt im Pfarrarchiv zu Michelbach.
- ↑ Vergl. auch die Fussnoten zu der tabellarischen Übersicht.