Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/030

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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auf Lebensdauer. In gleicher Weise übertrug Wilhelm von Loen Mitherr zu Jülich demselben im J. 1435 sein viertes Theil dieses Hauses. Im J. 1482 ward diese Pfandschaft dem Johann von dem Bongart zugetheilt .[1]
2. Statz von dem Bongart (E).
3. Gerart von dem Bongart war im J. 1425 schon mit Tod abgegangen. Mit seiner Gattin Heylke Buck hatte er eine Tochter Catharina, welche die Gattin des Werner von Gronsfeld Amtmann zu Geilenkirchen wurde. Wenn zwischen den Familien Bongart, und Gronsfeld noch einige Feindschaft obwaltete von wegen der alten Fehde, so dürfen wir annehmen, dass bei dieser Verbindung eine vollständige Aussöhnung statt gefunden. Johann von dem Horrich war wie es scheint, mit einer zweiten Tochter verheirathet .[2]
4. Bela von dem Bongart wurde die Gattin des Heymerich (Emmerich) von Droeten Landdrosten des Lands von Jülich. Als solcher kommt derselbe noch im J. 1410 bei Lacomblet vor. Späterhin, 1429 war er Drost zu Wilhelmstein: welches Amt auf seinen Sohn Ritter Heymerich von Droeten übergegangen ist .[3]
5. Catharina von dem Bongart war Nonne in einem Stift an der Sambre, verliess aber dasselbe und wurde die Gattin des Ritters Johann von Celles Herrn zu Celles und Lybin, Ober-Bally der Grafschaft Namur .[4]Catharina, die im J. 1454 von Reynart von Palant Dom-Custos zu Lüttich mit einer Hälfte des Zehenden zu Duras im Kirspel von Werth, wovon die andere Hälfte ihrem Neffen Goedert von dem Bongart {sub F) gehörte, belehnt ward, steht in dem Lehenbrief also bezeichnet: «Katerine de Jardin

  1. Der Hof Pesch bei Mülenarck, den Daniel von Efferen den Ehegatten Daem Rummel von Hetzingen und Cunigunt von Eynenberg im J. 1444 in Erbpacht gab, war bis zur neuern Zeit an die Herrschaft Herwinandsrath lehenrührig.
  2. Chr. Quix Karmeliten-Kloster p. 110.
  3. Chr. Quix 1. 1. p. 10. 12.
  4. »generosi quondam domini Johannis de Celles Militis domini quondam de Celles et de Lybin, dum vixit et decessit Baillini supremi Comitatus Namurcensis«.