1) Für genealogische Werke und alle Arten von genealogischen Tafeln, personalstatistische Zusammenstellungen, Lebensbeschreibungen, Geschichtswerke usw. empfiehlt sich in Rücksicht auf Raumersparnis und Druckkosten die Anwendung genealogischer Abkürzungen und Zeichen. Außerdem gewähren diese den Vorteil leichterer Verständlichkeit durch fremdsprachliche Leser.
2) Die Zeichen sind nach Möglichkeit so gewählt, daß sie von selbst unschwer verständlich sind und sich dadurch auch dem Gedächtnis leicht einprägen, z. B. : Wellenlinie = Wasser für „getauft“, = Sarg für „begraben“ usw., ferner, daß sie bis auf wenige Ausnahmen in dem Typenvorrat der meisten Druckereien schon vorhanden sind, z. B. „Ring“ für „verlobt“ kann durch den kleinen Buchstaben „o“ der „Antiqua“, „zwei Ringe“ für „vermählt“ durch eine liegende Zahl 8, ein liegendes Unendlichkeitszeichen ∞ oder im Notfalle auch durch ein liegendes Paragraphenzeichen dargestellt werden.
3) Die Anwendung aller dieser Zeichen ist derart, daß zuerst das Zeichen, dann der Ort und hierauf (in dieser Reihenfolge!): Jahreszahl, Monat und Tag gesetzt werden, wobei die mehrsilbigen Monate auf eine Silbe abzukürzen sind, die zwei Monatsnamen „Juni“ und „Juli“ allein unabgekürzt gelassen werden, z. B. „* Berlin, 1860 Jan. 3“ = „geboren zu Berlin, den 3. Januar 1860“.
4) Für „vermählt“ sind in der genealogischen Fachwelt bereits vielfach auch andere Zeichen angewendet worden: das Multiplikationszeichen (×) und das Gleichheitszeichen (=), auch andere. Ersteres empfiehlt sich deshalb nicht besonders, weil es in der Handschrift leicht mit dem „Kreuz“ (†) für „gestorben“ verwechselt werden kann. Das „Gleichheitszeichen“ bleibt besser für diejenigen Fälle, in denen man in der Genealogie die Identität zweier, in zwei verschiedenen Quellen nicht ganz gleich bezeichneten Personen hervorheben will.
5) Das Zeichen ist beim Druck aus zwei gegeneinander gestellten gewöhnlichen Klammern zu bilden.
6) Das liegende „Rechteck“ (Sarg) ist das vom Verein „Herold“ zu Berlin eingeführte Zeichen für „begraben“. Dahinter ist das Datum und, wenn ein anderer, als der Sterbeort, der Begräbnisort zu setzen. Von anderer, fachkundiger Seite wurde das Zeichen (Kreuz auf Grabhügel) für „begraben“ empfohlen.
7) Nach † p. oder † a. ist ohne weiteres die Jahreszahl oder das Datum zu setzen. Auf † i. folgen zwei Jahreszahlen oder Daten, untereinander durch einen wagerechten Strich („bis“!) getrennt, z. B. † i. 1346–1352 d.h.: „gestorben zwischen 1346 und 1352“.
8) Die bei Behörden noch vielfach übliche Manier, von den Eltern zu jedem einzelnen Kinde eine mehr oder weniger schräge Linie hinüberzuziehen, ist veraltet und unzweckmäßig.
9) Die „Ahnenbezifferungsmethoden“ sollen im wesentlichen drei Zwecken diesen: erstens den Platz zu bezeichnen, den eine bestimmte Person auf einer bestimmten Ahnentafel einnimmt; zweitens bei wiederholtem Vorkommen ein und derselben Person auf der gleichen Ahnentafel (sogen. „Ahnenverlust“), dieses durch Einschreiben der „Ahnenbezifferung“ für den ersten Platz auf dem zweiten Platz kenntlich machen zu können; drittens, den kostspieligen und platzraubenden Tabellensatz mit Klammern (oder Rechtecken) bei Ahnentafeln überhaupt zu ersparen und ein einfaches Untereinanderschreiben der Namen, fortlaufend, mit den entsprechenden „Ahnenbezifferungen“, derart zu ermöglichen, daß kein Zweifel über den Aufbau der Ahnentafel aufkommen kann.
10) Wer daran Anstoß nimmt, daß bei der Methode Kekule von Stradonitz derjenige (oder diejenige), dessen (oder deren) Ahnentafel aufgestellt wird (probandus oder probanda oder probans), als „Ahnenbezifferung“ die Zahl 1 hat, also gewissermaßen und scheinbar als „Ahne“ mitgezählt wird und daß bei ihm (oder ihr) die ungrade Zahl 1 sowohl einen Mann, wie eine Frau bedeuten kann, während sonst nach dieser Methode auf der ganzen Ahnentafel die graden Zahlen immer Männer, die ungraden immer Frauen bedeuten, kann statt der Zahl 1 den Buchstaben „P“ (probandus usw., s. oben) wählen.
Druck und Kommissionsverlag von C. A. Starke. Königl. Hoflieferant, Görlitz, Salomonstraße 39. Selbstverlag des Verfassers.
Preis des einzelnen Blattes 50 Pf. Gegen freie Einsendung dieses Betrages in Briefmarken vom Verleger zu beziehen.
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