Geschichte der Gemeinde Wegberg/036
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Die Scheffen des Scheffenstuhls Wegberg (Jülich) zur Herrlichkeit Tüschenbroich gehörend, benutzen schon 1590 ein eigenes Scheffensiegel bei einer Urkunde vom 10. Februar 1590, worin sie den Verkauf einer Erbpacht durch Rudolf von Schonebeck an Johann Klöcker Eheleute bekunden, den diese „zur Deckung der von dem jüngst verstorbenen Wilh. Heinr. von Eyl, Herren zu Tüschenbroich hinterlassenen Schulden“ abgeschlossen haben. Das Ende des 18. Jahrhunderts in Gebrauch befindliche Siegel trug die Umschrift: „S. d. Herrlichkeit Tüschenbroich“ und zeigte in viergeteilten Feldern links oben und rechts unten ein Rad, darunter anscheinend 3 Häuser, in den Feldern links unten und rechts oben eine vierfache Zinne.
Durch Patent Ruremund, 13. Februar 1754, wurde dem Peter Schrammen an Stelle des verstorbenen Arnold Quasten das Gerichtsbotenamt am geldrischen Gericht zu Wegberg übertragen. Die Gemeinde hatte das Recht, für diese Stelle 3 Personen vorzuschlagen, unter welchen dann einer ausgewählt wurde.
In der französischen Zeit gehörte Wegberg zum Kanton und Gerichtsbezirk Niederkrüchten.
Bei der Neuorganisierung der Gerichtsbehörden unter preußischer Herrschaft wurde Wegberg durch Allerhöchste Kabinettsordre vom 9. Juni 1821 zum Kanton und Sitz des Friedensgerichtes für die Gemeinden Wegberg, Beeck, Niederkrüchten, Elmpt, Schwanenberg und Gerderath bestimmt und dem Landgerichtsbezirk in Aachen zugeteilt. In Niederkrüchten fanden fortan nur periodische Sitzungen statt. Die Gemeinde richtete die im südlichen Flügel des ehemaligen Klostergebäudes bisher als Schulsäle benutzten Räume zum Friedengerichtslokale ein, wofür eine Miete von 50 Thlr. jährlich vereinbart wurde.
Bei der Neuorganisation der Amtsgerichte wurde dann 1880 von einem Privatunternehmer ein besonderes Gerichtsgebäude mit Gefängnis erbaut und der Justizverwaltung vermietet, wobei die Gemeinde bis zum Jahre 1892 ein Viertel der Miete zu zahlen übernahm.
Am 1. Oktober 1879 wurde die Gemeinde Arsbeck dem hiesigen Gerichtsbezirke zugeteilt, sowie am 1. Oktober 1893