Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/008
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wurden durch den Einbruch des Rheins bei 650 Klafter Holz hinweggerissen und vieles fruchtbare Ackerland hinweggeschwemmt.
Eine weitere Folge der Unbeständigkeit des Rheinlaufes war die Unsicherheit der Landes- und Gemarkungsgrenzen. Der westphälische Friede setzte als Landes- oder Hoheitsgrenze zwischen Deutschland und Frankreich den veränderlichen Thalweg des Rheines fest. Daneben wurden auch dauernde Bann- und Eigentumsgrenzen anerkannt. Diese letzteren wurden jedoch durch den Frieden von Luneville 1801 wieder aufgehoben. Das führte zu den mannigfachsten Verwickelungen. Mancher nutzbringende Strich zwischen Herlisheim und Kilstätt ist damals der Gemeinde Freistett verloren gegangen. Eine einstweilige Entschädigung für ihre Verluste erhielten die Gemeinden Lichtenau, Helmlingen, Granelsbaum, Scherzheim, Muckenschopf und Diersheim aus den an Baden gefallenen Rheinauer Gütern und durch den zweiten Pariser Frieden, 1815, wurde die Banngrenzenordnung wiederhergestellt.
Der Rhein aber war immer noch der alte schlimme Geselle, der bald rechts bald links lief, bald da, bald dort eine Insel hinwegriß. Ehe dem abgeholfen war, blieb die Lage der Rheingemeinden in dieser Beziehung eine peinliche. Wohl hatten die beiderseitigen Gemeinden schon vieles gethan, um dem Bösewicht zu steuern, aber nicht das Rechte. So hat Freistett 1781 für Werben und Sporen 1326 Gulden 2 Schilling ausgegeben, zu einer Zeit, da für 4 Gulden ein Hausplatz zu haben war. Man baute eben nur Querdämme, um das Wasser von sich abzulenken und es dem jenseitigen Nachbar zuzuschieben. Da endlich, noch am Ende des vorigen Jahrhunderts, trat der badische Ingenieur und Hauptmann Joh. Gottfried Tulla mit einem Plane hervor, wie man Durchstiche machen müsse, um die vielen Windungen des Rheines zu beseitigen. Den Hauptnachdruck aber legte er auf ein gemeinsames, zugleich von Baden, Frankreich und Baiern in's Werk gesetztes Unternehmen. Zur Weisheit aber gab ihm