Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/058
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und getötet, der Herrschaft abliefern. Alles schädliche Wild, wie Wölfe, Füchse, Wildkatzen u. s. w. dürfe man töten. Des Übrigen solle man sich enthalten.
5) Aus den Waldungen solle ein jeder seine Notdurft an Holz erlangen können ohne Verwüstung der Wälder.
Artikel 6 – 10 handelten von den Fronten, den Lehensgüterzinsen und dergl., worauf wir noch später zurückkommen werden. Artikel
11) erwähnt den Todfall, d. h. die Steuer beim Ableben des Familienhauptes.
12) Alle diese Artikel sollten nur gehalten werden, wenn sie mit dem Worte Gottes übereinstimmen, und es dürfe nur hinzugefügt werden, was in der heiligen Schrift begründet sei.
Markgraf Philipp von Baden hielt diesen von ihm besiegelten Vertrag auch dann noch, als die Kunde herübergedrungen war, daß die Bauernschaft bereits schon am 15. desselben Monats bei Frankenhausen eine Niederlage erlitten, von der sie sich nicht mehr erholen konnte. Ja, er bedauerte die Grausamkeit, mit welcher man den armen Mann behandelte, obwohl dieser freilich zuvor auch nach Blut gelechzt hatte.
Anders gestimmt waren die Grafen von Hanau und Bitsch. Diese erklärten sich an den Vertrag und besonders an Artikel 3 nicht mehr gebunden. Trotz der Fürbitte des Markgrafen wurden starke Exekutionen vorgenommen, unter denen Volk zu Bischofsheim, Willstett, Kork, Auenheim ec. sehr zu leiden hatte. Oft mußte der Unschuldige mit dem Schuldigen büßen. Viele suchten sich im Auslande eine neue Heimat.
In dieser Lage war Georg Harder aus Eckbrechtsweiler (Eckartsweier). Dieser erkaufte sich das Bürgerrecht zu Straßburg. Der Graf aber erwischte ihn und setzte ihn in den Turm zu Willstett. Daraufhin unternahm die freie Reichsstadt Straßburg einen Kriegszug gegen Willstett, um ihren „Ußbürger“ zu befreien. Zu Fuß 600 Mann, 60 Mann zu Pferd und 8 Geschütze rückten sie über die Brücke. Unser Graf flüchtete sich. Der „Ußbürger“ ward im Triumphe nach