Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/057
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vielfache schwere Niederlagen erlitten hatten, blieb der Markgraf, wie die Reichsstadt, seinem Vorsatze getreu; ja er bewog seinen Schwager Philipp den III. von Hanau-Lichtenberg und noch viele Glieder der Reichsritterschaft dazu, sich an einem Tage zu Renchen, welcher auf den 25. Mai festgesetzt wurde, mit den Abgesandten der Bauernschaft von Willstett, Bischofsheim, Lichtenau, Bühl, Achern und Oberkirch gütlich zu verständigen. Auf diesem Tage wurden die zwölf von der Bauernschaft aufgestellten Artikel besprochen und in folgender Weise zum Beschluß erhoben:
1) Die Pfarreien sollten gemeinsam durch den Lehensherrn oder Fürsten und die Gemeinden besetzt werden. Bisher hatten oft die Söhne adelicher Familien hohe Pfarrpfründen bezogen, ohne jemals ihre Gemeinde gesehen oder in derselben gewirkt zu haben; ein sechsjähriger Knabe war zum Pfarrer von Fautenbach ernannt worden. Das wollten sich nunmehr die Gemeinden nicht mehr gefallen lassen.
2) Der Zehnt vom Wein und allem, was die Mühle bricht, solle auch fürderhin gegeben, der kleine Zehnt dagegen, der Obst- und Blutzehnt, abgeschafft werden. Der Pfarrer solle einen solchen Unterhalt haben, daß er Armen Gutes thun und etliche Gastung halten könne.
3) Die Leibeigenschaft solle aufgehoben und „freier Zug“ gestattet werden. Auf die Gewährung des „freien Zugs“ einzugehen, dazu wollte sich unser Graf nicht recht entschließen. Denn bezüglich der Militärpflicht und der Auslieferung von Verbrechern bestanden damals noch keine Gesetze und Verträge wie heutzutage. Nun war z. B. das zur Feste Lichtenberg gehörige Dorf zum einen Teil Eigentum des Grafen vou Bitsch, zum andern Teile des Grafen von Hanau. Da hatte ein Mörder das Recht des „freien Zugs“ benützt, sich hinüber- und ein Ehebrecher sich herüberzuflüchten, und beide Übeltäter durften von ihren Landesherrn nicht requiriert werden.
4) Anlangend die Jagd wurde der Vogelfang freigegeben. Dagegen müsse man die Wildschweine, wenn man sie gefangen