Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/089
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Herdstier auf den Viehgrund und die Füllen auf die Huttelmatten nächst dem Huttelhürstle. Außerdem hielten die Großgrundbesitzer zum allgemeinen Besten einen „stähelin“ Farren, d. h. einen solchen, der nicht mit auf die Weide ging, sondern in dem Stalle „stahen“ blieb. Für die Gemeindeschäfer waren mehrere Schafhäuser eingerichtet. Wann am Abend vor dem Betglockläuten die Herden eingezogen waren, wurden alle Zugänge des Dorfes abgesperrt.
Am meisten Nutzen aber brachte in jenen Zeiten die Schweinezucht. Alle Jahre auf den „heiligen Kreuztag“ (14. September) pflegte man die Mohren (Zuchtschweine) und gesondert von ihnen die Mastschweine unter Aufsicht der Zwölfer in den Maiwald „inzuschlahn“. Wenn dann ein „Wall Ecker und nit blos ein Gespreng“ (massenhafte Eicheln und nicht blos zerstreute) vorhanden waren, so blieben die Tiere draußen bis an unserer Frauen Verkündigungstag (25. März). Damals hieß es: Ein Eicheljahr, ein glückliches Jahr. Wegen des „Mohrenrechtes“ führten die Gemeinden Prozesse miteinander vor Landesfürsten, Kaiser und Reich. Das uralte Gesetz der Burgunder (lex Burgundionum) stellt ja auch diese Bestimmungen bezüglich der Schweine an den Anfang. Die Schweinehirten erhielten jedes Jahr ein Paar neue große Stiefeln, sowie reichliche Atzung.
Diejenigen armen Leute, denen man keine Hirtendienste zuwenden konnte, wurden in dem Armenhause untergebracht, das den schönen Namen Gutleuthaus trug. Des Sommers aber wurden sie von der Gemeinde auf den Bettel hinaus geschickt und Landläufer genannt. Ebenso erhielten fremde Bettler, welche hier anlangten, ohne Weigerung Nahrung und Herberge, und auch ein Zehrgeld durch den Heimburger.
Zu allen Zeiten ist den Menschen Gelegenheit gegeben, sich durch Wohltun der empfangenen Gottesgaben würdig zu erweisen. Erst dann kannst du dich einen rechten Christen nennen, wenn dein eigen Herz dir's bezeugt: „Geben ist seliger als Nehmen.“ (Apostelgesch. 20,35).