Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/136
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [135] |
Nächste Seite>>> [137] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
hat, wie alle Länder gethan haben und die Leute Judas, die noch zu Jerusalem sind, so wirst du und deine Söhne einen gnädigen König haben und begabet werden mit Gold und Silber und großen Gaben.“ Als Dietrich die Stelle gelesen hatte, hielt er ein wenig inne. Aller Augen ruhten auf ihm. Er aber, ohne sich stören zu lassen, fuhr mit kräftiger Stimme fort, und las noch die drei folgenden Verse, die also lauteten: „Da sprach Mattathias frei heraus: Wenn schon alle Länder Antiocho gehorsam wären, und jedermann abfiele von seiner Väter Gesetz, und willigten in des Königs Gebot, so wollen doch ich und meine Söhne und Brüder nicht vom Gesetz unserer Väter abfallen. Da sei Gott für, das wäre uns nicht gut, daß wir von Gottes Wort und Gottes Gesetz abfielen.“ Als Dieterich geendet, lagerte sich ein Todesschweigen auf der ganzen hohen Versammlung. Der König stand mit allen Zeichen des Unwillens auf und verließ den Saal, ohne den Ammeister eines Blickes zu würdigen. Louvois war außer sich. Am anderen Tage bekam Dietrich den Befehl, sich in das Innere Frankreichs, nach dem Städtlein Guéret, zu begeben, wo er seine Tage einsam und verlassen in der Verbannung zubrachte. Erst nach einigen Jahren, auf die Fürbitte hoher und einflußreicher, selbst fürstlicher Personen, erlangte er die Erlaubnis, in seine Vaterstadt zurückkehren zu dürfen. Er starb dort als ein gebrochener Mann, den 9. März 1694.“
Die und ähnliche Begebenheiten machten auch auf den Grafen Friedrich Kasimir einen beängstigenden Eindruck und bestimmten ihn, da er kinderlos war, noch bei Zeiten die nötigen Vorkehrungen zu treffen, welche die Erbfolge seinem Hause sichern konnten. Als er eine merkliche Abnahme seiner Kräfte fühlte, machte er sein Testament und setzte die beiden Söhne seines 1666 zu Bischen am hohen Steg verstorbenen Bruders zu Erben der beiden Grafschaften Hanau-Lichtenberg und Hanau-Münzenberg ein. Doch wurde dem älteren Bruder das Recht eingeräumt, die Wahl treffen zu dürfen. Nachdem