Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/320
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Unterthänig gehorsamster Baubericht.
bäuden im Amt Rüsselsheim betreffend.
Das nach Vorschrift der Geistlichen Bauordnung über sämtliche Geistliche Gebäude verfertigte Verzeichnis haben wir zur bestimmten Zeit hiermit einsenden, und die vorgefundene ohnumgänglich nöthige Reparaturen namentlich, wie folget, anzeigen sollen.
1.) ist das Dachwerk an Latten und Ziegeln sehr schadhaft,
2.) sind zwey ganz neue Fenster erforderlich.
1.) ist das Hofthor durchaus schadhaft und verfault. Es ist ein neues erforderlich, jedoch kann von dem alten das Eisenwerk wieder gebraucht werden.
2.) Ist der tannene Fußboden in der untern Hauptstube nicht mehr zu repariren, und wird ein neuer erfordert.
Es hängt also von Höherem Gutbefinden ab, was gnädig verordnet werden wolle.
Rüsselsheim und Grosengerau den
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ Die Familiennamen auf dieser Seite sind fiktiv.