Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/239

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 22.

während 3 Jahren nach verbüßter Strafe, und für Adam Jäger wegen ersten Rückfalls unter Schärfung der Strafe durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, während 14 Tagen zu Anfang jeden Strafjahrs.
27) Franz Bernhard Ammerschläger von Heusenstamm, wegen ausgezeichneten und einfachen Diebstahls und Versuchs eines ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 26. März 1851 in eine Zuchthausstrafe von 2 1/2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod während 3 Wochen, je um den andern Tag, zu Anfang eines jeden halben Jahres der Strafzeit, unter Aufrechnung von 6 Wochen des Untersuchungsarrestes und Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren nach verbüßter Strafe.
28) Bernhard Kraft von Zwingenberg wegen Widersetzung in contumaciam durch Urtheil vom 31. März 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
29) Moses Mendel II. von Griesheim, wegen Meineids durch Urtheil vom 31. März 1851 in eine Correctionhausstrafe von 2 Jahren.

II. Von dem Gr. Hofgerichte der Provinz Starkenburg:

1) Peter Rothermel von Zwingenberg, wegen Vervortheilung seiner Gläubiger im Concurse, in eine Correctionshausstrafe von 2 1/2 Jahren, durch Urtheil vom 26. Februar 1847.
2) Georg Wendel Lerßler von Traisa,
3) Christine Leißler, Ehefrau desselben, und
4) Heinrich Roth IV. von Trebur,

alle drei, wegen verschiedener Diebstähle, und zwar G. W. in eine Correctionshausstrafe von 6 Jahren, 6 Monaten und 20 Tagen, Christine Leißler in eine solche von 4 1/2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, 8 Tage lang, alle 6 Monate der ganzen Strafzeit, und Heinrich Roth IV. in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten, - durch Urtheil vom 26. April 1849.

5) Heinrich Geis, Ludwigs Sohn,
6) Martin Ries, Heinrichs Sohn,
7) Wilhelm SchulmeierII., Phillips Sohn,
8) Christian Dickhaut, Johannes Sohn,
9) Johannes Berz, Peters Sohn und
11) Jakob Völker, Heinrichs Sohn,

sämmtlich von Mörfelden, wegen Beschädigung fremden Eigenthums und Störung der öffentlichen Ruhe, und zwar Heinrich Geis in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, Martin Ries in eine solche von 2 Jahren, und die fünf Anderen in eine Correctionshausstrafe von je 1 Jahr, - durch Urtheil vom 16. Februar 1849.

12) Hieronymus Hochgenug von Rodau,
13) Johann Haun von Großzimmern,
15) Johann Georg Trautmann eben daher,
16) Wendel BraunertII. von Niederramstadt,
17) Christine Braunert, Ehefrau desselben,
18) Daniel Daum von Rohrbach, und
19) Marie Elisabethe Mager von Rodau,

sämmtlich wegen mehrfacher, ausgezeichneter und einfacher, von Hieronymus Hochgenug und Johann Georg Trausmann im Rückfall verübter Diebstähle, und Johann Haun außerdem wegen Desertion