Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/238
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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No. 22.
andern Tag, 14 Tage lang zu Anfang eines Jeden Jahres der Strafzeit und Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 5 Jahren nach verbüßter Strafe.
13) Johann Gottlieb Völker vulgo Gottfried Völker von Frankfurt a.M., wegen ausgezeichneten und kleinen Diebstahls durch Urtheil vom 3. Januar 1851 in eine Zuchthausstrafe von 10 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, 14 Tage lang, je um den andern Tag, zu Anfang eines jeden Jahres der Strafzeit.
14) Philippine Zehfuß von Alsbach, wegen mit Vorbedacht verübter Tödtung ihres Kindes durch Urtheil vom 6. Januar 1851 zu lebenswieriger Zuchthausstrafe.
15) Philipp Rück von Wallerstätten, wegen Versuchs der Nothzucht und kleinen Diebstahls, letzterer verübt im 1. Rückfall, durch Urtheil vom 8. Januar 1851 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, 14 Tage lang, zu Anfang, Mitte und Ende der Strafzeit.
16) Jakob Müller von Niederramstadt, wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 9. Januar 1851 in eine Correctionshausstrafe von 2 1/2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag, 14 Tage lang zu Anfang eines jeden halben Jahres der Strafzeit.
17) Jakob Mickler von Kleinkrotzenburg wegen zweier Fälschungen verübt im 1. Rückfalle durch Urtheil vom 17. Januar 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag, 14 Tage lang zu Anfang, Mitte und Ende der Strafzeit.
18) Heinrich Rodenhäuser von Altheim, wegen Schriftfälschung durch Urtheil vom 17. Januar 1851 in eine Zuchthausstrafe von 4 1/2 Jahren.
19) Friedrich Hamm von Lampertheim, wegen Todtschlags, und Georg Grab daher, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg durch Urtheil vom 22. Januar 1851 Ersterer in eine Zuchthausstrafe von 16 und Letzterer in eine solche von 10 Jahren.
20) Phillip Frey von Pfungstadt, wegen Meineids und Vervortheilung seiner Gläubiger durch Urtheil vom 12. März 1851 in eine Correctionshausstrafe von 2 1/2 Jahren.
21) Adam Waldhaus von Arheilgen wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 13. März 1851 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, in den ersten 14 Tagen eines jeden halben Jahres seiner Strafzeit.
22) Johannes Schäfer von Zwingenberg, wegen ausgezeichneten, einfach und kleinen Diebstahls, durch Urtheil vom 14. März 1851 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, 14 Tage lang beim Beginn eines jeden halben Jahres der Strafzeit.
23) Heinrich Alleborn von Darmstadt wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 18. März 1851 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag, 14 Tage lang, zu Anfang eines jeden halben Jahres der Strafzeit.
24) Franz Wüst`s Wittwe, geborene Geyer aus Lorsch, wegen Kindesmords, durch Urtheil vom 19. März 1851 in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren.
25) Eva Katharina Walther I. von Hüttenthal wegen Anzündens der eigenen Wohnung in der Absicht, dadurch einen Betrug an der Brandversicherungsanstalt zu verüben, durch Urtheil vom 20. März 1851 in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren.
26) Joseph Sahm von Weißkirchen und Adam Jäger von da, wegen Raubs durch Urtheil vom 25. März 1851 ein Jeder in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren, Stellung unter polizeiliche Aufsicht