Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/237

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 22.

D. Bau- und Nutzholz.

Die unter A und B aufgeführten Tarifsätze finden auch Anwendung auf Bau- und Nutzholz, welches unter der Flagge eines deutschen Rheinuferstaates oder unter einer anderen gleichgestellten Flagge verschifft oder verflößt wird.


Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Artikel 30 des Strafgesetzbuchs durch das Regierungsblatt bekannt zu machender, Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Starkenburg.

Es wurden verurtheilt:
I. Von dem Gr. Assisenhofe der Provinz Starkenburg:

1) Valentin Hartnagel von Bensheim, wegen Vorbereitung und Versuchs des Hochverraths durch Urtheil vom 27. November 1850 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, unter Aufrechnung jedoch von 6 Monaten der erstandenen Untersuchungshaft.
2) Johannes Ruppling von Fürth, wegen Erpressung und Betrugs durch Urtheil vom 29. November 1850 in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, 14 Tage lang, je um den anderen Tag zu Anfang eines jeden halben Jahres der Strafzeit.
3) Maximilian Beck von Darmstadt, wegen Hochverraths und Majestätsbeleidigung in contumaciam durch Urtheil vom 2. December 1850 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren.
4) Michael Matthes von Oberramstadt, wegen Mordversuchs durch Urtheil vom 4. December 1850 in eine Zuchthausstrafe von 16 Jahren.
5) Johannes Schmidt von Bürstadt, wegen Unterschlagung durch Urtheil vom 5. December 1850 in eine Zuchthasustrafe von 2 1/2 Jahren.
6) Simon Krakauer von Heppenheim, wegen Brandstiftung und Betrugs durch Urtheil vom 15. August und 6. December 1850 in eine Zuchthausstrafe von 9 1/2 Jahren.
7) Wilhelm Rieseck von Gräfenhausen, wegen Brandstiftung durch Urtheil vom 7. December 1850 in eine Zuchthausstrafe von 9 Jahren.
8) Johann Massord, Melchiors Sohn von Lorsch, wegen ausgezeichneten und einfachen Diebstahls durch Urtheil vom 9. December 1850 in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten, wovon jedoch in Gemäßheit des Art. 34 des Strafgesetzbuchs 3 Monate Untersuchungshaft in Abzug kommen.
9) Jakob und Johannes Schader III, beide von Bensheim, wegen Fälschung, durch Urtheil vom 10. December 1850, Ersterer in eine Correctionshausstrafe von 18, und Letzterer in eine solche von 15 Monaten, beide Strafen geschärft durch Beschkränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, während 14 Tagen zu Anfang eines jeden halben Jahres der Strafzeit.
10) Johann Friedrich Fuchs und Philipp Hopfenblatt, beide von Offenbach, wegen Veruntreuung im Dienst, durch Urtheil vom 22. December 1850, ein jeder in eine Zuchthausstrafe von 7 Jahren.
11) Franz Lothhammer von Wimpfen, wegen Todtschlags, verübt an seinem Bruder Friedrich Lothhammen, in contumaciam durch Urtheil vom 23. December 1850 in eine Zuchthausstrafe von 13 Jahren.
12) Heinrich Georg Melchior Knirim vulgo "Alsfelder Görg" von Alsfeld, wegen 2 ausgezeichneter und eines einfachen Diebstahls und Betrugs durch Urtheil vom 29. December 1850 in eine Zuchthausstrafe von 11 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den