Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/480

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 30.


2) Joseph Schwab II, Pflästerer, von Kleinkrotzenburg, wegen Eigenthumsbeschädigung aus Rache wegen Amtshandlungen, durch Urtheil vom 22. December 1852 in eine Correctionshausstrafe von 1 ¾ Jahren.
3) Johann Keller II. von Oberramstadt, gewesener Gemeinderath, wegen Schriftfälschung, Unterschlagung und einfachen Betrugs, in contumaciam durch Urtheil vom 4. Januar 1853 in eine Zuchthausstrafe von 6 ½ Jahren.
4) Jakob Rohrmann, Schiffer, von Neckarsteinach, durch Urtheil vom 8. März 1853, wegen Majestätsbeleidigung, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
5) Friedrich Wolf, Schullehrer, von Obernhausen, wegen Schriftfälschung, durch Urtheil vom 8. März 1858 in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
6) Jakob Delp von Pfungstadt, Taglöhner, wegen eines ausgezeichneten Diebstahls, eines einfachen Diebstahls, Anstiftung und des Versuchs zum Betruge, durch Urtheil vom 11. März 1853 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten.


III. Von dem Großherzoglichen Hofgericht der Provinz Starkenburg. 1) Marie Sibylle Stier von Bessungen, wegen einfachen im sechsten Rückfall verübten Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, und durch einsame Einsperrung während der ersten 14 Tage eines jeden Vierteljahrs der Strafzeit, durch Urtheil vom 24. September 1852.
2) Elisabetha Barth von Rüsselsheim, wegen im zweiten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, 8 Tage lang, zu Anfang eines jeden Vierteljahrs der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 1. October 1852.
3) Friedrich Hamm und Georg Grab, beide von Lampertheim, wegen im Raufhandel verübter Körperverletzung, Ersterer in eine Zuchthausstrafe von 2 Monaten, Letzterer in eine solche von 1 Monat, als Zusatz zu der, ihnen durch Urtheil des Assisenhofs dahier, wegen tödtlicher Verwundung des Ludwig Lösch von Lampertheim zuerkannten Zuchthausstrafe, durch Urtheil vom 5. October 1852.
4) Adam Delp von Gadernheim, wegen im zweiten Rückfall, unter erschwerenden Umständen begangener Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, während 14 Tagen, zu Anfang und in der Mitte der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 4 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 14. Mai 1852.
5) Christoph Griesheimer von Lorsch, wegen im zweiten Rückfalle begangener Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, 8 Tage lang, zu Anfang und in der Mitte der Strafzeit, wovon jedoch in Gemäßheit des Artikel 34 des Strafgesetzbuchs 1 Monat der Untersuchungshaft in Abrechnung kommt, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 12. October 1852.
6) Jakob Flath von Bensheim, wegen einfachen, im ersten Rückfall verübten Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, 8 Tage lang, je um den andern Tag, in jedem Vierteljahr der Strafzeit, wovon jedoch in Gemäßheit des Art. 34 des Strafgesetzbuchs 2 Monate der Untersuchungshaft in Abrechnung kommen, durch Urtheil vom 12. October 1852.
7) Jakob Thomas von Frankenhausen, Ernst Carl Luckhaupt von Niederramstadt und