Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/542

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 34.


Mehl; Nudeln und gleichartiges Teigwerk; Brod;. Schiffszwieback; Kraftmehl-Produkte, d. h. Haarpuder, Stärke, Kleister, Pappe, Leogomme, Gummi-Surrogate.

19. Papier, literarische und Kunstgegenstände, nämlich:

ungeleimtes Papier aller Art (Lösch-, Pack- und Druck-Papier); Sand- und Schiefer-Papier, ingleichen Rechentafeln aus Schieferpapier; Pappdeckel und Preßspäne.
Manuskripte (beschriebenes Papier) und Akten; Zeichnungen, Gemälde.
Bücher, gedruckte, sowohl gebunden als ungebunden; Landkarten; Musikalien; Kupfer- und Stahl-Stiche, Lithographien, Holzschnitte, schwarz oder farbig, ordinaire Bilderbogen; sofern diese Gegenstände in einem der kontrahirenden Staaten gedruckt und verlegt sind.
Schau- und Denk-Münzen.

Anmerkung. Die für Zeitungen, Kalender und Ankündigungen etwa bestehende Stempelabgabe bleibt vorbehalten.
20. Seidenkokons (Seidengalleten).
21. Steine und Steinwaaren.

Hierunter sind verstanden: alle behauene und unbehauene Bruch-, Kalk-, Schiefer-, Ziegel- und Mauer-Steine; Mühlsteine; Schleif- und Wetz-Steine aller Art; Flintensteine; Lithographiesteine, gravirte oder bezeichnete.
Schieferstifte und Schiefertafeln (auch in hölzernen Rahmen); große Arbeiten aus Marmor, Granit, Sandstein und Gips (Monumente, Statuen, Büsten u. dgl.); Waaren aus Serpentinstein.

22. Stroh-, Rohr- und Bast-Waaren, nämlich:

Matten und Fußdecken von Bast, Binsen, Stroh und Schilf, ordinaire, ungefärbte.

23. Vieh, nämlich:

Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel; Kälber; Spanferkel; Schaafvieh, mit Ausschluß der Hammel; Ziegen.

24. Wagen und Schlitten,

ohne Leder- oder Polster-Arbeit.

25. Wildpret,

kleines (Hasen, Kaninchen).

26. Wolle, nämlich:

Schaaf- und Lamm-Wolle, rohe und gekämmte, ingleichen gemahlene, roh, gebleicht und gefärbt.