Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/546

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 34.


Nr.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Verzollung.
Zwischenzoll-Satz
in
Preußen.
in
Oesterreich.
Rthlr. Sgr.
fl.
kr.
g) Eisenwaaren, feine, d. h. Waaren aus feinem Eisenguß, Eisenund Stahlwaaren, polirt, abgeschliffen, lackirt (gefirnißt), jedoch weder echt noch unecht vergoldet oder versilbert noch mit Gold- oder Silberlack überzogen, auch in Verbindung mit Bein (mit Ausnahme von Elfenbein), Horn, Klauen, Holz, lohgarem Leder, Glas, unedlen weder echt noch unecht vergoldeten oder versilberten noch mit Gold- oder Silberlack überzogenen Metallen (mit Ausnahme von Neusilber oder Packfong), z. B. Messer (mit Ausnahme der vorstehend unter f. genannten), Scheeren, feine Sägen, Hafteln und Schließen, Oesen, Kardätschen, Kratzen und Streichen (Kratzen- und Streichenbeschläge), Waffen- und Waffen-Bestandtheile, feine Drathwaaren von Eisen- oder Stahldrath, jedoch mit Ausnahme der nachstehend unter h. genannten Gegenstände und der Stahlperlen Zentner 3 5 4 30
h) Nähnadeln, Stricknadeln, Häkelnadeln (auch Tambournadeln) ohne Griffe Zentner 15 - 50 -
9. Fette, nämlich:
Butter, frisch oder eingeschmolzen; Thierfett, ungeschmolzenes und geschmolzenes (Talg, Schmalz, Gänse- und Schweinefett); Speck; Stearin und Stearinsäure
Zentner 1 15 2 10
10. Flußfahrzeuge, hölzerne, sowohl Ruder- als Segelfahrzeuge mit oder ohne Eisen- oder Kupferbeschlag, einschließlich der zur Bewegung und Erhaltung des Schiffe nothwendigen Einrichtungsstücke, z. B. Segel- und Segelstangen, Anker und Ankerketten, Schiffseile, Beischiffe, insoweit deren Anzahl über den gewöhnlichen Bedarf nicht hinausgeht, und zwar:
in Preußen für die Last von 4000 Pfund Tragfähigkeit
- 7 ½ - -
in Oesterreich für die Tonne von 20 Zoll-Zentnern Tragfähigkeit - - - 12
11. Glas- und Glaswaaren:
a) Spiegelglas, rohes, ungeschliffenes
Zentner - 15 - 45
b) weißes Hohlglas, ungemustert, ungeschliffen, unabgerieben, ungepreßt, oder nur mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster- und Tafelglas in seiner natürlichen Farbe (grün, halb und ganz wie?) Zentner 1 22 ½ 2 30