Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/051
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Nr. 10.
Anmeldung
des Tabackpflanzers Georg Huber[GWR 1]
wohnhaft zu Dambach
über die im Jahre 1880 mit Taback bepflanzten Grundstücke.
Anleitung.
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Muster a
(zu § 1). | ||
Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau. Steuerhebebezirk Schwedt. |
Gemeinde Dambach. |
des Tabackpflanzers Georg Huber[GWR 1]
wohnhaft zu Dambach
über die im Jahre 1880 mit Taback bepflanzten Grundstücke.
Nummer. |
der Grundstücke. |
Flächeninhalt der Grundstücke. |
in welchen der geerntete Taback bis zur amtlichen Verwiegung aufbewahrt werden wird. |
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Am Wege nach Schwedt | Im Wohnhaus und in den zugehörigen Wirth- schaftsräumen. |
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In der Trift | |||||
Summa |
Dambach, den 7ten Juli 1880.
(Unterschrift des Tabackpflanzers.)
Georg Huber.[GWR 1]
Abgegeben Schwedt, den 7ten Juli 1880.
Eingetragen in das Anmelderegister unter Nr. 201.
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 1]
1. | Die mit Taback bepflanzten Grundstücke sind in Spalte 2 und 3 einzeln nach ihrer Bezeichnung und ihrem Flächeninhalte anzugeben. Am Fuße der Spalte 3 ist die Summe des Flächeninhalts der angemeldeten Grundstücke ersichtlich zu machen. |
2. | Insofern der Inhaber der mit Taback bepflanzten Grundstücke (Tabackpflanzer) den Taback gegen einen bestimmten Antheil oder unter sonstigen Bedingungen durch einen Andern anpflanzen oder behandeln läßt, ist dies in Spalte 5 anzugeben. |
3. | Die Anmeldung ist bis zum Ablauf des 15. Juli bei der Steuerhebestelle des Bezirks einzureichen. Die Anmeldung der erst nach dem 15. Juli bepflanzten Grundstücke muß spätestens am dritten Tage nach dem Beginn der Bepflanzung bewirkt werden.
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR) |