Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/111
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Nr. 17.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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Formular I.
Betreffend: | Die Verhältnisse der für ein Kind von ... ... Jahren, welches dessen ... ... ... auswärts in entgeltliche Pflege geben will, von Letztere ... ... erwählten Pflegeeltern: |
(Namen:) ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... wohnhaft zu ... ... ... ... ... ... Kreis ... ... ... ... ... ... ... ... Wohnung (Straße und Nr.): |
1) | Vor- und Zuname (Beizeichen) der Pflegeeltern ? | |
2) | Alter derselben? | |
3) | Verwandtschaftliche oder sonstige nähere Beziehungen der gewählten Pflegeeltern zu dem Kinde oder dessen Eltern? |
*) Zu vergleichen: Gesetz vom 10. September 1878, betr. den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren (Reg.-Blatt I, Seite 118) und Instruction zur Ausführung dieses Gesetzes vom 14. Mai 1880 (Reg.-Blatt I, Nr. 17, Seite 99).