Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/295
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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(zu § 28). |
Das unterzeichnete Haupt-Steuer-Amt bescheinigt hiermit, daß der am 30. Oktober 1880 von dem Steuer-Ammte zu Schwedt ausgefertigte Versendungsschein über inländischen Tabak Nr. 15. am 7. November 1880 eingegangen und in das Versendungsschein-Empfangsregister unter Nr. 734 eingetragen worden ist.
Die zugehörigen drei Colli enthaltend Tabakblätter, sind | ohne Verschluß |
gestellt |
und | in die Niederlage aufgenommen |
worden. |
Bei der vorgenommenen Verwiegung wurde das Gewicht des Tabaks zu | netto 98 kg. |
in Worten zu acht und neunzig Kilogramm festgestellt.
Berlin, den 10. November 1880.
Königliches Haupt-Steuer-Amt f. a. G.
Knabe.[GWR 1]
Hauptsteueramtsassistent.
Die zu entrichtende Tabaksteuer im Betrage von 1,25 ist nachgewiesen im Sollregister unter Nr. 82- und wurde heute dem Steuerpflichtigen angefordert.
Schwedt, den 12. November 1880.
Küsell.[GWR 1]
Steuereinnehmer.>
*) Dieser Vordruck ist von dem Ausfertigungsamt in den Fällen zu benutzen, in welchen Tabak ohne Verschluß und ohne amtliche Begleitung versendet und bei dem Empfangsamt ein geringeres, als das bei Versendung angemeldete Gewicht ermittelt worden ist.
Der Betrag der zu entrichtenden Tabaksteuer c) ergibt sich aus dem zu a angegebenen Steuerbetrage durch Multiplikationdesselben mit der Gewichtsmenge zu c und Division des Produkts durch die Gewichtsmenge zu a.
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)