Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/296
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Nr. 23.
Benachrichtigung.
des Versendungsscheins Nr. 15
der Anmeldung
über die Zollgrenze
zur Niederlage in Berlin versendet
an .. .. .. .. .. zu .. .. .. .. .. .. .. veräußert
in den freien Verkehr gesetzt
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 1]
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(zu § 31). |
Der Tabakpflanzer Herr Georg Huber[GWR 1] zu Dambach wird hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß er auf Grund
vom 30. Oktober 1880, wonach er 106 Kilogramm unversteuerten Tabak
zur Niederlage in Berlin versendet
hat, nach Maßgabe des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabaks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) von der Haftpflicht für die Tabaksteuer von dem Tabak im Betrag von 16,95 entbunden worden ist.
Der Betrag der dem Tabakpflanzer Herrn Georg Huber[GWR 1] nach der Benachrichtigung vom 2. November 1880 zur Last stehenden Tabaksteuer im Betrage von 146,10 vermindert sich hiernach auf 129,15
Schwedt, den 12. November 1880.
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 1]
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Die Personennamen auf der Seite 296 sind fiktiv! Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „fiktive Namen“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges<ref>
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