Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/297
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Nr. 23.
Benachrichtigung
über
zu entrichtende Tabaksteuer.
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 1]
Empfangsbescheinigung.
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift)
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 1]
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(zu § 34). |
über
zu entrichtende Tabaksteuer.
Der Herr Georg Huber[GWR 1] zu Dambach hat nach Nr. 1 des Tabaksteuer-Sollregisters von 2 Ar 15 Quadratmeter, welche der Besteuerung nach dem Flächeninhalt unterliegen, an Tabaksteuer den Betrag von 4,50 Mark zu entrichten. Dieser Betrag ist längstens bis zum 15. Juli 1881 unter Vorlegung dieser Benachrichtigung an die unterzeichnete Hebestelle einzuzahlen.
Schwedt, den 29. August 1880.
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 1]
Der Herr Georg Huber[GWR 1] zu Dambach hat heute den oben angegebenen Betrag von 4,50 , in Worten: Vier Mark 30 Pfge. an Tabaksteuer entrichtet. Dieser Betrag ist im Tabaksteuer-Einnahme-Journal der unten bezeichneten Hebestelle unter Nr. 209 gebucht.
Schwedt, den 13. Juli 1880.
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 1]
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Die Personennamen auf der Seite 297 sind fiktiv! Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „fiktive Namen“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges<ref>
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