Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B097

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 13.


Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

      Im Laufe des ersten Quartals 1880 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
      1) Die Schenkung des Johann Schrohe II. zu Bretzenheim an die katholische Kirche zu Bretzenheim zur Stiftung einer jährlichen heiligen Messe, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      2) die Schenkung der Wittwe des Franz Borgenheimer zu Bensheim an die katholische Kirche zu Bensheim zur Stiftung eines Seelenamtes, im Betrage von 343 Mark 5.svg;
      3) die Schenkung eines Ungenannten an das barmherzige Schwesternhaus zu Darmstadt zur Abhaltung zweier heiligen Messen, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      4) die Schenkung des katholischen Pfarrers Jacobi zu Flonheim an die katholische Kirche zu Flonheim, bestehend in zwei Glocken mit Glockenstuhl im Werthe von 912 Mark 5.svg 63 Pfennig 5.svg;
      5) die Vermächtnisse des Rentners Joseph Brilmayer zu Bingen an die katholische Kirche zu Bingen
      a. zur Stiftung eines Jahrgedächtnisses, im Betrage von 1000 Mark 5.svg,
      b. zur Anschaffung eines Geläutes für die Kapuzinerkirche zu Bingen, im Betrage von 15000 Mark 5.svg;
      6) das Vermächtniß der Anna Maria Welsch zu Mainz an die Domkirche zu Mainz zur Stiftung eines jährlichen Seelenamtes, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      7) die Schenkung des bischöflichen Ordinariates zu Mainz an die katholische Kirche zu Mommenheim zur Errichtung einer römisch-katholischen Pfarrei daselbst, im Betrage von 250 Mark 5.svg;
      8) die Schenkung Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland zu Gunsten des Diakonissenhauses "Elisabethenstift" in Darmstadt, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      9) die Schenkung Ihrer Majestät der Königin von Württemberg zu Gunsten der vorgenannten Anstalt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      10) die Schenkung des Herrn de Luze in Bordeaux zu Gunsten derselben Anstalt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      11) die Schenkung der Sparkasse in Zwingenberg zu Gunsten derselben Anstalt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      12) die Schenkung der Mathildenstiftung für die Provinz Starkenburg zu Gunsten derselben Anstalt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      13) die Schenkung des Hülfsvereins im Großherzogthum für die Krankenpflege und Unterstützung der Soldaten im Felde zu Gunsten derselben Anstalt, im Betrage von«260 Mark 5.svg;
      14) das Vermächtniß einer alten ungenannten Freundin des Hauses zu Gunsten derselben Anstalt, im Betrage von 342 Mark 5.svg 86 Pfennig 5.svg;
      15) das Vermächtniß der Freifrau Louise von Bellersheim, geb. von Fürstenrecht, zu Gunsten derselben Anstalt, im Betrage von 514 Mark 5.svg 30 Pfennig 5.svg;
      16) die Schenkung der Erben der Theresia Saufhaus zu Kempten an die katholische Kirche zu Kempten zur Stiftung eines Anniversariums und zweier heiligen Messen, im Betrage von 270 Mark 5.svg
      17) die Schenkung des Johann Blaum zu Dieburg an das bischöfliche Seminar zu Mainz gegen Entrichtung einer lebenslänglichen jährlichen Rente von 2142 Mark 5.svg, im Betrage von 42857 Mark 5.svg;
      18) die Schenkung eines Ungenannten an die Domkirche zu Mainz, im Betrage von 180 Mark 5.svg;