Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B106
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Beilage Nr. 14.
Großherzogliche Brandversicherungs-Commission.
v. Preuschen.
Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Erbach.
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Behufs Deckung des Bedürfnisses sollen, nach Beschluß der, gemäß Gesetz vom 10. September 1878 constituirten, verstärkten Brandversicherungs-Commission vom 15. April 1880 - und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 22. April 1880, Nr. M. J. 8802 - aus je Einhundert Mark Versicherungscapital, das nach dem Stande am Schlusse des Jahres 1879 beträgt:
in | der | Provinz | Oberhessen | 242 008 850 | |
Starkenburg | 356 510 010 | ||||
Rheinhessen | 294 374 150 | ||||
demnach im Ganzen |
892 893 010 | , |
ausgeschlagen und in Einem Ziele, in den ersten fünf und zwanzig Tagen des Monats Juli laufenden Jahres, erhoben werden.
Man bringt dies, bestehender Verordnung gemäß, hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Darmstadt, den 26. April 1880.
v. Preuschen.
Krömmelbein.