Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B120

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 16.


Darmstadt, den 27. Mai 1880.



Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Anleitung für die Fleischbeschauer betreffend. - 2) Bekanntmachung, den Ausschlag des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1880 betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage zur Bestreitung der Gemeindebedürfnisse in der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Vergütung der Brandschäden zu Langen betreffend.



Bekanntmachung,
die Anleitung für die Fleischbeschauer betreffend.

      Unter Bezugnahme auf § 2 letzter Absatz der Instruction für die Fleischbeschauer vom 10. April 1880, Regierungsblatt Nr. 12, wird die nachstehende Anleitung für die Fleischbeschauer hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 15. Mai 1880.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Schaum.



Anleitung für die Fleischbeschauer.

      Die von den Fleischbeschauern gemäß der für sie erlassenen Instruction vorzunehmende Besichtigung der Schlachtthiere zerfällt in die Beschau des lebenden Thieres vor dem Schlachten und in die des geschlachteten Thieres und seiner Eingeweide.

A. Beschau vor dem Schlachten.

      Bei der Beschau der Schlachtthiere vor dem Schlachten ist vor Allem zu prüfen, ob sich dieselben in demjenigen Nährzustand befinden, welcher voraussetzen läßt, daß sie nicht etwa wegen eingetretener