Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B121

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 16.


Krankheit geschlachtet werden sollen. Alsdann ist daraus zu achten, daß die Thiere, welche geschlachtet werden sollen, die allgemeinen Zeichen der Gesundheit an sich tragen. Als solche gelten: munterer lebhafter Blick, klare nicht triefende und nicht zu tief in den Höhlen liegende Augen, lebhaftes Spiel der Ohren, glattaufliegende glänzende Haare, ruhige Athembewegung ohne auffallendes Oeffnen der Nasenflügel, vorhandene Freßlust und ein gerader nicht schwankender Gang. - Gesunde Thiere, namentlich wenn sie noch nicht in vorgerücktem Alter stehen, sind meist scheu und ängstlich; beim Annähern fremder Menschen springen sie gern und setzen häufig weichen Koth ab.
      Wenn nach dem Vorhergehenden aus das Kranksein eines Schlachtthieres zu schließen ist, so hat der Fleischbeschauer dasselbe einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen. Dieselbe besteht in Folgendem: Befühlen der Ohren, der Hörner und des Maules, sowie der Haut an verschiedenen Körperstellen, ob dieselben die natürliche Wärme haben und ob letztere über den ganzen Körper gleichmäßig vertheilt ist; - Besichtigung der Schleimhaut der Augenlider, des Maules und der Nasenhöhlen; dieselbe muß stets feucht und rosafarben sein; - Betasten des Bauches in der Flankengegend, ob derselbe nicht aufgetrieben ist; - Fühlen und Hören des Herzschlags; dies geschieht an der linken Rippenwand unter dem Ellenbogen. Das an diese Stelle angelegte Ohr hört den Herzschlag als zwei kurz aufeinanderfolgende Töne von ungleicher Stärke. Pferde haben in der Regel 40, Rindvieh 50-70 Herzschläge in der Minute. Bei jüngeren und kleineren Thieren schlägt das Herz rascher, als bei älteren und größeren.
      Bei Rindvieh ist besonders darauf zu achten, daß das Flotzmaul feucht, die Haut geschmeidig ist und nicht zu fest aufliegt. Bei gesunden Thieren fühlt sich, wenn dieselben nicht zu lange gehungert haben, der Bauch in der Hungergrube meist teigig an. Auf das Vorhandensein von härteren oder weicheren Geschwülsten am Halse, am Triel, der Brust oder dem Bauche ist besonders Acht zu geben.
      Bei Schweinen ist darauf zu sehen, daß dieselben munter aussehen, ruhig athmen, den Schwanz ringeln und am Bauche nicht braunroth oder schwarzblau erscheinen.
      Beim Schafvieh ist vornehmlich zu untersuchen, ob demselben die Wolle nicht leicht ausgeht und die Schleimhaut des Auges nicht blaß oder gelblich ist, und ob namentlich auf der Hervorragung im inneren Augenwinkel rothe Aederchen deutlich sichtbar sind.
      Pferde sind besonders auf Drüsenanschwellungen im Kehlgange, dem Raum zwischen den beiden Hinterkieferästen, und auf Nasenausfluß, sowie auf vorhandene Hautgeschwüre und Beulen zu prüfen.
      Findet der Fleischbeschauer bei einem Schlachtthiere Erscheinungen, welche darauf schließen lassen, daß dasselbe durch starkes Treiben abgemattet und erschöpft ist, so hat er anzuordnen, daß das Schlachten vorerst nicht vorgenommen wird. Das Thier aber ist nach Verlauf einiger Stunden nochmals zu untersuchen.
      Thiere, welche in Folge längeren Krankseins abgemagert sind und wegen Mattigkeit nicht mehr gehen oder gar nicht mehr ausstehen können, sowie solche, welche kurz und stöhnend athmen oder an welchen sich größere schmerzhafte Geschwülste vorfinden, oder aus deren natürlichen Körperöffnungen blutig gefärbte Flüssigkeiten ausfließen, und endlich Pferde, welche die oben beschriebenen Drüsenanschwellungen zeigen oder Nasenausfluß, Beulen und Hautgeschwüre haben, soll der Fleischbeschauer überhaupt nicht zum Schlachten zulassen.

Insbesondere bei einer Nothschlachtung.

      Sollen Thiere wegen eingetretener Unglücksfälle geschlachtet werden, so hat der Fleischbeschauer zu prüfen, ob es sich so verhält, wie der Besitzer angibt; insbesondere bei Verwundungen, ob dieselben frisch sind, was man daran erkennt, daß keine übelriechende Flüssigkeit aus den Wunden ausfließt und