Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B207

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 27.


Bekanntmachung,
die Erhebung einer nachträglichen Umlage für die israelitische Religionsgemeinde Staden mit Stammheim für 1880 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen zur Bestreitung des Lehrergehaltes der israelitischen Religionsgemeinde Staden mit Stammheim 400 Mark 5.svg auf das Normalsteuercapital, wozu sich der Beitrag von Einem Gulden auf 29,133 Pfennig 5.svg berechnet, und 100 Mark 5.svg Kopfsteuer erhoben werden, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Erhebung in einem Ziele, im Monat November, stattfinden soll.
      Friedberg, den 18. October 1880.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.



Bekanntmachung,
die für das Jahr 1880 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse nach dem Voranschlag der Gemarkung Philippseich zu erhebende Umlage betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahr 1880 in der Gemarkung Philippseich 800 Mark 5.svg Umlagen mit einem Ausschlags-Coefficienten von 36,902 Pfennig 5.svg auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen in einem Ziel erhoben werden.
      Man bringt dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Erhebung in dem Monat December d. Js. stattfinden soll.
      Offenbach, den 5. November 1880.

Großherzogliches Kreisamt Offenbach.
v. Marquard.



Bekanntmachung,
Abänderung der Uebersicht der für das Jahr 1880 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Bingen betreffend.

      Nachdem sich in Folge eingelegter Reclamation die Steuerkapitalien der Israeliten zu Gensingen von 1705,7 fl. auf 913,7 fl. reducirt haben, soll der in der Bekanntmachung vom 19. Februar l. J. (Regierungsblatt Beilage Nr. 4 von 1880) veröffentlichte Ausschlag unterbleiben und statt dessen im