Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B215

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 28.


Bekanntmachung,
die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwenkasse vom Jahre 1878 betreffend.

      Der Vorschrift in § 35 der Verordnung vom 8. September 1843 gemäß werden die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwenkasse des Großherzogthums vom Jahre 1878, nach erfolgtem Abschlusse der Rechnung, in nachstehender summarischer Uebersicht zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 17. November 1880.
Großherzogliches Oberconsistorium.
Dr. Goldmann.
Ackermann.
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
A. Einnahme.
I.
Eintrittsgelder
4199
96
II.
Jährliche Beiträge:
§ 1. Von den Beigetretenen, und zwar:
a) von 412 ordentlichen Mitgliedern 28026 Mark 5.svg 24. Pfennig 5.svg
28469
80
b) von 16 außerordentlichen Mitgliedern nach
§§ 4, 5 und 44 der Verordnung vom
8. September 1843
443
Mark 5.svg 56 Pfennig 5.svg
III.
Kapitalzinsen:
§ 1. Von Kapitalschuldnern aus Darlehen, einschließlich
der 5procentigen Zinsen des Scriba`schen und
Kühnöl`schen Vermächtnisses, des ersteren von 1100 fl.,
des letzteren von 900 fl.
101 187 Mark 5.svg 32 Pfennig 5.svg
101226
71
§ 2. Von rückständigen Eintrittsgeldern
-
-
§ 3. Von Depositen
39
Mark 5.svg 39 Pfennig 5.svg
IV.
Erträgnisse erledigter geistlicher Stellen
-
-
V.
Zuschüsse aus anderen Kassen: 13321 86
§ 1. aus Staatsmitteln:
bisherige Entschädigungsrente nach § 6 Nr. 2 der
Verordnung vom 8. September 1843
703 Mark 5.svg 86 Pfennig 5.svg
§ 2. Beiträge des allgemeinen evangelischen Kirchen-
fonds nach § 6 Nr. 3 dieser Verordnung
12 618 Mark 5.svg
-
Pfennig 5.svg
VI.
Verschiedene Einnahmen
171
43
VII.
Kassevorrath nach dem Abschluß der Rechnung von 1877
33970
55
Zu übertragen
181360
31