Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B065

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 9.
Darmstadt, den 8. April 1881.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung beziehungsweise Umgestaltung des von Lersnerischen Familien-Fideicommisses in Nieder-Erlenbach. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, das Aufbringen der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für das erste Quartal 1881 und das Etatsjahr 1881/82 betreffend. - 4) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Bingen. - 5) Uebersicht der für das Etatsjahr 1881/82 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Landgemeinden des Kreises Offenbach. - 6) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Mainz. - 7) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Erbach für 1881/82. - 8) Bekanntmachung, die Erhebung der Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Alzey für das erste Vierteljahr 1881 betreffend.



Bekanntmachung,
betreffend die Errichtung beziehungsweise Umgestaltung des von Lersnerischen Familien-Fideicommisses in Nieder-Erlenbach.



      Das unterzeichnete Ministerium des Inern und der Justiz bringt hiermit in Gemäßheit des Artikels 11 des Gesetzes vom 13. September 1858, die Familien-Fideicommisse betreffend, zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf Ansuchen des Kaiserlich Königlichen Rittmeisters Karl Wilhelm Heinrich von Lersner zu Nieder-Erlenbach die Errichtung beziehungsweise Umgestaltung des von Lersnerischen Familien-Fideicommisses, bestehend aus Grundstücken in den Gemarkungen Nieder-Erlenbach und Harheim, nach Maßgabe des vorgelegten Statuts am 30. Juli 1880 Landesherrlich zu bestätigen geruht haben und daß dieses Familien-Fideicommiß in das Grundbuch beziehungsweise Mutationsverzeichniß der Gemeinde Nieder-Erlenbach und in das Stockbuch der Gemeinde Harheim eingetragen worden ist.
      Darmstadt, am 15. März 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
v. Bechtold.