Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B066

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 9.


Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 9. l. Mts. dem einjährig-freiwilligen Pharmazeuten Carl Daudt vom 2. Großherzoglichen Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116, aus Gießen, für die von ihm mit Muth und eigener Lebensgefahr vollbrachte Errettung eines Kindes des Bahnassistenten Hahn zu Gießen von dem Tode des Ertrinkens das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" Allergnädigst zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

      Darmstadt, den 19. März 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Schaum.



Bekanntmachung,
das Aufbringen der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für das erste Quartal 1881 und das Etatsjahr 1881/82 betreffend.



      Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz sollen zur Bestreitung der Landjudenschaftsbedürfnisse für Oberhessen und zwar:

a. für das erste Quartal 1881 1/4 von den in 1880 ausgeschlagenen
3400 Mark 5.svg
850 Mark 5.svg
b. für das Etatsjahr 1881/82
3400 Mark 5.svg

auf das Steuerkapital der Israeliten umgelegt werden, und berechnet sich der Beitrag von einem Gulden Steuerkapital

zu a. auf 2,171 Pfennig 5.svg und
zu b. auf 2,112 Pfennig 5.svg.

      Es wird dies unter dem Anfügen zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß die Repartition durch die unterzeichnete Provinzialbehörde vollzogen wird und die Beiträge für das erste Quartal 1881 im Monat Februar d. J. und für das Etatsjahr 1881/82 in 2 Zielen - 1.Juni und 1. August - an den Rechner der Landjudenschaft, Grüneberg zu Gießen, zu entrichten sind.

      Gießen, den 25. März 1881.

Großherzogliche Provinzial-Direction Oberhessen.
Dr. Boekmann.