Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B099

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 13.


      25) das Vermächtniß des zu Stuttgart verstorbenen Sängers Lehr an dieselbe Gemeinde zu dem gleichen Zwecke, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      26) das Vermächtniß der Wilhelmine Vigelius zu Lauterbach an das Diakonissenhaus "Elisabethenstift" zu Darmstadt, im Betrage von 3278 Mark 5.svg 71 Pfennig 5.svg;
      27) die Schenkung des Pancrazius Lemb zu Hechtsheim an die katholische Kirche zu Hechtsheim zur Stiftung eines jährlichen Amtes, im Betrage von 180 Mark 5.svg;
      28) die Schenkung des Bischofs von Straßburg an die katholische Kirche zu Friedberg zum Neubau einer katholischen Kirche daselbst, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      29) die Schenkung der Maria Clemens zu Echternach an die katholische Kirche zu Flonheim zur Stiftung von drei Anniversarien und zur Unterhaltung des ewigen Lichtes, im Betrage von 800 Mark 5.svg;
      30) die Schenkung der Kreiskasse des Kreises Friedberg an die Mathildenstiftung zur Rettung verwahrloster Kinder im Kreise Friedberg, im Betrage von 4135 Mark 5.svg;
      31) die Schenkung des Mathildenstifts Friedberg an die vorgenannte Stiftung, im Betrage von 5300 Mark 5.svg;
      32) die Schenkung des Mathildenstifts Butzbach an die vorgenannte Stiftung, im Betrage von 400 Mark 5.svg;
      33) die Schenkung des Mathildenstifts Vilbel an die vorgenannte Stiftung, im Betrage von 2000 Mark 5.svg;
      34) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Bretzenheim zur Stiftung von zwei jährlichen Aemtern, im Betrage von 330 Mark 5.svg;
      35) die Schenkung des Ludwig Grödel in Friedberg an die Stadt Friedberg zu wohlthätigen Zwecken, im Betrage von ca. 2000 Mark 5.svg;
      36) das Vermächtniß der Johannes Steinhäusser`s Eheleute in Butzbach an den Armenfond der Stadt Friedberg, im Betrage von 325 Mark 5.svg 71 Pfennig 5.svg;
      37) das Vermächtniß der Wittwe des Raphael Seligmann zu Oppenheim an die dasige israelitische Religionsgemeinschaft, im Betrage von 300 Mark 5.svg

      In Folge Allerhöchsten Auftrages werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 12. April 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
von Starck.
de Beauclair.



Bekanntmachung,
die Aufbringung des Bedürfnisses der Großherzoglichen Landes-Brandversicherungs-Anstalt für 1880 betreffend.

      Das Bedürfniß der Großherzoglichen Brandversicherungskasse aus dem Jahre 1880 berechnet sich folgendermaßen: