Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B145

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 19.
Darmstadt, den 13. August 1881.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 3) Bekanntmachung, den Ausschlag des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1881 betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Niederschlagung von Umlagen der israelitischen Religionsgemeinden Staden mit Stammheim und Ober-Erlenbach mit Ober- und Nieder-Eschbach, im Kreise Friedberg, für 1881 betreffend. - 5) Bekanntmachung, die Nichterhebung einer Umlage pro 1881/82 in der Gemeinde Affhöllerbach betreffend. - 6) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 7) Namensveränderungen. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Dienstentlassungen. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Johannes Geiß II. zu Treis a. d. Lda., in Anerkennung der von demselben am 22. Februar l. J. mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des 10 Jahre alten Balthasar Hasselbach zu Climbach vom Tode des Ertrinkens, neben einer Geldprämie, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift "Für Rettung von Menschenleben" zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

      Darmstadt, den 5. Juli 1881.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Knorr.
Fuhr.